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Er muss dies auch sein, da er als wehrhafter Staat zur Gewährleistung von Sicherheit nach innen und außen verpflichtet ist. Handelt der Staat im Geheimen, so geht es insoweit stets um Risikominimierung in Sachen Sicherheit auf Kosten grundrechtlicher Freiheit. Allzu freimütige, bundesverfassungsgerichtlich durchgesetzte Freiheitssicherung geht aber dann zu Lasten der Sicherheit des Staates, wenn diese mit behördlichem Unvermögen und bundesstaatlichem Kompetenzwirrwarr zusammentrifft. Auch wenn sich der geheime Staat gerade in jüngerer Zeit durch zahlreiche Pannen der Geheimdienste als wenig professionell erwiesen hat, so ist eine grundlegende Reform der deutschen Sicherheitsarchitektur doch wenig wahrscheinlich. Allenfalls verfahrensrechtliche Neujustierungen sind vorstellbar.
Behebung von Marktversagen zur Herstellung einer Marktgängigkeit von (privaten) Informationen ist nur eines der Konzepte. Gewährleistung von Transparenz zur Demokratiesicherung, Information als Entscheidungsgrundlage staatlichen und privaten Handelns, als Instrument der Steuerung oder auch die Herausbildung einer Infrastrukturordnung sind andere Funktionen und Ziele, die staatliche Vorgaben bedienen. Der Staat tritt dabei in verschiedensten Rollen auf und agiert auf der Basis unterschiedlicher Informationskonzepte. Diese Vielfalt offenzulegen und zu systematisieren, kann dazu beitragen, scheinbare Widersprüche aufzudecken und den Umgang mit privaten, öffentlichen, personenbezogenen und sachlichen Informationen besser auszugestalten: z.B. die brennenden Konflikte im Zeitalter von Digitalisierung und Internet zwischen wirtschaftlicher Nutzung von Daten einerseits und den Schutzrechten Privater andererseits.
Ergeben sich daraus für den Verfassungsstaat und die Europäische Union Legitimation und Mandat zur Steuerung gesellschaftlicher Kommunikationsprozesse? Einiges spricht für eine zurückhaltend-skeptische Sicht auf ein derart anspruchsvolles Gewährleistungskonzept der Aufmerksamkeitsregulierung zur Erhaltung und Sicherung kommunikativer Verfassungsvoraussetzungen: Integrierende Demokratiepflege mit kommunikationsrechtlichen Mitteln läuft Gefahr, mit dem doch gerade zu schützenden Fundamentalwert individueller Autonomie in kaum auflösbare Spannung zu geraten.
Aus der Fülle der gegen ihn gerichteten Broschüren wählte Görres vier aus, deren Autoren er mit der Bezeichnung für die kampfentscheidende dritte Schlachtreihe der römischen Legionen »Triarier« nannte.
Staat und politische Parteien bedingen einander. Sie sind einerseits Voraussetzung für die Existenz und die Funktion des jeweils anderen. Andererseits haben sie auch das Potential, die Funktionstüchtigkeit des Staates gemessen an den verfassungsrechtlich vorgesehenen Einrichtungen und Verfahren zu gefährden. Vielfach überlagern sie diese und degradieren verfassungsrechtlich vorgesehene Organe zu Vollstreckern von Entscheidungen, die inhaltlich auf parteipolitischer Ebene getroffen wurden. Am Beispiel Österreichs werden sowohl die gegenseitige Bedingtheit als auch die Spannungsverhältnisse zwischen verfassungsrechtlichen Einrichtungen und deren parteipolitischen Überlagerungen aufgezeigt. Von den unterschiedlichen wissenschaftlichen Betrachtungsweisen wird der juristischen der Vorzug gegeben, wenngleich andere nicht zur Gänze ausgeblendet bleiben. Darüber hinaus werden Überlegungen zur Beseitigung bzw. Begrenzung der aufgezeigten Disfunktionalitäten angestellt.
Die Beiträge behandeln die Ordensspaltung im 16. Jh. und ihre Folgen (B. Schmies), die Stellung der sächsischen Franziskaner zur Reformation und ihre Auseinandersetzung mit der Reformation (K.B. Springer, P. J. Schlageter OFM). Die Situation des Ordens und der Klöster in und nach der Reformation, strukturelle und wirtschaftliche Probleme sowie Chancen durch Aufhebung und Wieder bzw. Neugründung - auch der franziskanischen Frauengemeinschaften - werden
durch die Beiträge von Chr. Loefke, G. Gleba und R. Butz beleuchtet. Weitere Kapitel sind der Entwicklung von Bildung und Wissenschaft vom 17.19. Jh. in der Saxonia (D. Burkard/Br. A. Fieback OFM), dem saxonischen Selbstverständnis und der Seelsorge (P. W. Einhorn OFM) sowie der Alkantarinerbewegung unter G. Janknecht (K. Schmies) gewidmet.
Friedrich Schlegel war eine prominente Figur im „Einzug der Romantiker in Wien im Jahr 1808“. Die Korrespondenz beleuchtet die 8-monatige Teilnahme am Krieg gegen Napoleon als k. k. Hofsekretär bei der Armee-Hofkommission im Stab des Erzherzogs Carl und damit die Wende in die politische Publizistik, als Redakteur der ‚Oesterreichischen Zeitung‘ (Armeezeitung) sowie des nachfolgenden ‚Oesterreichischen Beobachters‘, und schließlich die argwöhnisch erteilte Bewilligung seiner „Vorlesungen über die neuere Geschichte“ an der Wiener Universität im Jahr 1810.
Die intensiven Briefe der indessen in Wien auf sich geworfenen Dorothea Schlegel bieten in ihrer Schilderung der Inkludenz eines verlassenen, desorientierten Bürgertums im besetzten Wien beeindruckende Zeitzeugnisse.
Das Buch betrachtet die sowjetische Provinz in der Region Altai während dieser Ära des Wandels. Oleg Garms gelingt es, ein facettenreiches Bild der Epoche zu zeichnen, das sowohl die großen historischen Prozesse und regionalen Besonderheiten als auch die kleinen Akteure, ihre Lebensweisen und Alltagspraktiken berücksichtigt.
Die Studie zeigt die Entstalinisierung nicht nur als Demontage der repressiven Staatspolitik und Ende des Terrors, sondern auch als eine umfassende Reform des sowjetischen Alltags, die vielfältige Bereiche des Lebens in Staat und Öffentlichkeit umfasste.
Das Buch legt die im Mai 2012 aus Anlass des Konzilsjubiläums an der Pontificia Università della Santa Croce/Rom gehaltenen Vorträge vor und vereint Redaktionsgeschichte, Würdigung der Konzilsbeschlüsse und Rezeption in einem Band. Der Band umfasst vier einführende Beiträge, die das Konzil historisch verorten. Ihre vier großen Konstitutionen werden in ihren Bedeutungen gewürdigt. Auch die Dekrete werden von ausgewiesenen Fachleuten erläutert, was für die Behandlung der drei Konzilserklärungen in gleicher Weise gilt.