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Dieser Band präsentiert zunächst die Morphologie der 432 Titel der Pandekten als weitgehend rhetorisch komponiert, woraufhin diese Einsicht in eine systematische Hermeneutik übersetzt wird: die Titel der Pandekten sind – auch – systematisch auszulegen. Friedrich Bluhmes Massentheorie erscheint daher richtig, aber unvollständig und beweist nicht, dass das räumliche Nacheinander der die Titel ausmachenden Leges die unabsichtliche Folge des zeitlichen Nacheinanders des Exzerpierens ist. Es scheint vielmehr die absichtliche Folge eines Kompositionsbestrebens zu sein. Bei einer konsequenten Anwendung von Bluhmes eigener Methode käme man zu dem Ergebnis, dass etwa ein Viertel der Leges nicht dort alloziert sind, wo sie theoretisch stehen müssten. Durch diese ‚Versetzungen‘ werden semantische Systeme mit den umgebenden Stellen etabliert, indem die Kompilatoren mittels der Leittextmethode in einen textlichen Hauptstrang Nebenstränge einflechten.
Philosophisch-theologische Grundlagen der westlichen Rechtstradition
Stefan Thönissen geht den philosophisch-theologischen Wurzeln der westlichen Rechtstradition nach und legt dar, wie Theologie und Philosophie Grundlagen der rechtlichen Moderne gelegt haben.
In den vergangenen Jahrzehnten ist die philosophisch-theologische Beschäftigung mit dem Recht im Mittelalter und der Frühen Neuzeit immer mehr in den Fokus der Wissenschaft gelangt. Stefan Thönissen stellt diese Zusammenhänge in einem Überblick dar und fragt, wie das Zusammenwirken von Theologie, Philosophie und Rechtswissenschaft das Recht transformieren konnte. Hierfür werden zentrale philosophisch-theologische Debatten rekonstruiert und aufgezeigt, wie diese für rechtliche Diskussionen relevant wurden. Während zunächst die Theologie verrechtlicht wird, greift später eine Rezeption der theologischen Rechtslehre in den Bereich des Rechts Platz. Diese Entwicklungen machen begreiflich, wie sich der moderne, auf Person, Wille und Freiheit basierende Rechtsbegriff Bahn brechen konnte.