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Die Autoren legen in diesem Werk einen umfassenden Kommentar zur Charta der Familienrechte vor, zeigen ihre Ursprünge und ihre Verwurzelung in der Soziallehre und im Recht der Kirche auf und gehen zugleich auf die aktuellen Fragestellungen im Zusammenhang mit den Rechten der Familie und den Einsatz der Kirche für die Sicherstellung dieser Rechte ein. Ein Blick auf die Verankerung der Familienrechte im Internationalen Recht rundet den Band ab.
Der Mensch erlebt sich als Mängelwesen, als durch Defekt und „Ursünde“ je schon in seiner Freiheit zum Guten und zum Glück eingeschränkt. Schuld und Sünde gehören zur faktischen Natur des Menschen. Er bedarf deshalb der Vergebung, die christlich verstanden die stets und immer wieder geschenkte Liebe Gottes zum Ausdruck bringt, ungeachtet von Hass und Ablehnung, ungeachtet der Schuld, die sich am Recht des Mitmenschen auf Liebe versündigt. Die vergebende Barmherzigkeit wird in diesem Buch als Konkretion der göttlichen Liebe und als Prinzip und Schlüsselbegriff der christlichen Anthropologie entfaltet.
Behebung von Marktversagen zur Herstellung einer Marktgängigkeit von (privaten) Informationen ist nur eines der Konzepte. Gewährleistung von Transparenz zur Demokratiesicherung, Information als Entscheidungsgrundlage staatlichen und privaten Handelns, als Instrument der Steuerung oder auch die Herausbildung einer Infrastrukturordnung sind andere Funktionen und Ziele, die staatliche Vorgaben bedienen. Der Staat tritt dabei in verschiedensten Rollen auf und agiert auf der Basis unterschiedlicher Informationskonzepte. Diese Vielfalt offenzulegen und zu systematisieren, kann dazu beitragen, scheinbare Widersprüche aufzudecken und den Umgang mit privaten, öffentlichen, personenbezogenen und sachlichen Informationen besser auszugestalten: z.B. die brennenden Konflikte im Zeitalter von Digitalisierung und Internet zwischen wirtschaftlicher Nutzung von Daten einerseits und den Schutzrechten Privater andererseits.
Ergeben sich daraus für den Verfassungsstaat und die Europäische Union Legitimation und Mandat zur Steuerung gesellschaftlicher Kommunikationsprozesse? Einiges spricht für eine zurückhaltend-skeptische Sicht auf ein derart anspruchsvolles Gewährleistungskonzept der Aufmerksamkeitsregulierung zur Erhaltung und Sicherung kommunikativer Verfassungsvoraussetzungen: Integrierende Demokratiepflege mit kommunikationsrechtlichen Mitteln läuft Gefahr, mit dem doch gerade zu schützenden Fundamentalwert individueller Autonomie in kaum auflösbare Spannung zu geraten.
Staat und politische Parteien bedingen einander. Sie sind einerseits Voraussetzung für die Existenz und die Funktion des jeweils anderen. Andererseits haben sie auch das Potential, die Funktionstüchtigkeit des Staates gemessen an den verfassungsrechtlich vorgesehenen Einrichtungen und Verfahren zu gefährden. Vielfach überlagern sie diese und degradieren verfassungsrechtlich vorgesehene Organe zu Vollstreckern von Entscheidungen, die inhaltlich auf parteipolitischer Ebene getroffen wurden. Am Beispiel Österreichs werden sowohl die gegenseitige Bedingtheit als auch die Spannungsverhältnisse zwischen verfassungsrechtlichen Einrichtungen und deren parteipolitischen Überlagerungen aufgezeigt. Von den unterschiedlichen wissenschaftlichen Betrachtungsweisen wird der juristischen der Vorzug gegeben, wenngleich andere nicht zur Gänze ausgeblendet bleiben. Darüber hinaus werden Überlegungen zur Beseitigung bzw. Begrenzung der aufgezeigten Disfunktionalitäten angestellt.
Das Buch legt die im Mai 2012 aus Anlass des Konzilsjubiläums an der Pontificia Università della Santa Croce/Rom gehaltenen Vorträge vor und vereint Redaktionsgeschichte, Würdigung der Konzilsbeschlüsse und Rezeption in einem Band. Der Band umfasst vier einführende Beiträge, die das Konzil historisch verorten. Ihre vier großen Konstitutionen werden in ihren Bedeutungen gewürdigt. Auch die Dekrete werden von ausgewiesenen Fachleuten erläutert, was für die Behandlung der drei Konzilserklärungen in gleicher Weise gilt.
Tim Lorentzen zeichnet Bonhoeffers Gedächtnis in die Kontexte der Kirchen-, Gesellschafts- und Kulturgeschichte beider deutscher Staaten ein. Erinnerungsstätten und Gedenktage, Jubiläumsreden und Ausstellungen werden dabei zu Knotenpunkten eines öffentlichen Umgangs mit der nationalsozialistischen Vergangenheit. So wird die materialreiche Darstellung auch zu einer Geschichte politischer Ethik in Ost und West: Wie haben Erinnerungsgemeinschaften verschiedener Generationen unter je eigenen Bedingungen die Verschwörung gegen Hitler gedeutet, welche programmatischen Ziele verbanden sie mit ihren Gedächtnisakten? Erstaunlich früh wurde der tote Bonhoeffer zu einer Figur kirchlicher Geschichtspolitik.