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Der moderne Staat ist vielfach ein öffentlicher, ein sichtbarer, ein medialer Staat, er ist aber zugleich auch ein geheimer, das heißt bestimmte Informationen geheim haltender wie auch im Geheimen agierender Staat.
Er muss dies auch sein, da er als wehrhafter Staat zur Gewährleistung von Sicherheit nach innen und außen verpflichtet ist. Handelt der Staat im Geheimen, so geht es insoweit stets um Risikominimierung in Sachen Sicherheit auf Kosten grundrechtlicher Freiheit. Allzu freimütige, bundesverfassungsgerichtlich durchgesetzte Freiheitssicherung geht aber dann zu Lasten der Sicherheit des Staates, wenn diese mit behördlichem Unvermögen und bundesstaatlichem Kompetenzwirrwarr zusammentrifft. Auch wenn sich der geheime Staat gerade in jüngerer Zeit durch zahlreiche Pannen der Geheimdienste als wenig professionell erwiesen hat, so ist eine grundlegende Reform der deutschen Sicherheitsarchitektur doch wenig wahrscheinlich. Allenfalls verfahrensrechtliche Neujustierungen sind vorstellbar.
Die Welt der Massenmedien ist vielfältigen Veränderungen unterworfen, mit ihr die Rolle des Staates. Staatliches Handeln hat vielfältige Berührungspunkte mit den Medien: Er ist diesen gegenüber Grundrechtsverpflichteter, er hat zugunsten der Medien in bestimmten Grenzen Gewährleistungsverantwortung, aber auch Schutzpflichten zugunsten jener, die von medialer Berichterstattung betroffen sind. Technische und gesellschaftliche Entwicklungen im Bereich der elektronischen Massenmedien führen dazu, dass die Abgrenzung zwischen Massenmedien und individueller Kommunikation fließend wird, die Partikularisierung von Medienproduzenten und Konsumenten wandelt die Rolle der Medien im demokratischen Verfassungsstaat. Das Verhältnis zwischen Staat und Medien hat aber auch den Staat als res publica und als Gegenstand medialer Berichterstattung in den Blick zu nehmen und dabei vor allem der Frage nach den Auswirkungen der Veränderungen in der medialen Bericht-erstattung auf das Handeln und Kommunikationsverhalten staatlicher Organe nachzugehen.
Der Umgang des Staates mit Information ist von vielschichtigen Konzepten durchdrungen.
Behebung von Marktversagen zur Herstellung einer Marktgängigkeit von (privaten) Informationen ist nur eines der Konzepte. Gewährleistung von Transparenz zur Demokratiesicherung, Information als Entscheidungsgrundlage staatlichen und privaten Handelns, als Instrument der Steuerung oder auch die Herausbildung einer Infrastrukturordnung sind andere Funktionen und Ziele, die staatliche Vorgaben bedienen. Der Staat tritt dabei in verschiedensten Rollen auf und agiert auf der Basis unterschiedlicher Informationskonzepte. Diese Vielfalt offenzulegen und zu systematisieren, kann dazu beitragen, scheinbare Widersprüche aufzudecken und den Umgang mit privaten, öffentlichen, personenbezogenen und sachlichen Informationen besser auszugestalten: z.B. die brennenden Konflikte im Zeitalter von Digitalisierung und Internet zwischen wirtschaftlicher Nutzung von Daten einerseits und den Schutzrechten Privater andererseits.
Die digitale Revolution wirft fundamentale Fragen auf, die die kommunikativen Grundfähigkeiten in der Gesellschaft betreffen: Soziale Vernetzung, hochfrequente, schrankenüberwindende, wissensaggregierende Information und Diskursteilnahme auf der Habenseite, desintegrierende Fragmentierung, ja Kokonisierung des Einzelnen und rapide um sich greifender Verlust an Konzentrationsfähigkeit als vielbeschworene Risiken der Digitalisierung.
Ergeben sich daraus für den Verfassungsstaat und die Europäische Union Legitimation und Mandat zur Steuerung gesellschaftlicher Kommunikationsprozesse? Einiges spricht für eine zurückhaltend-skeptische Sicht auf ein derart anspruchsvolles Gewährleistungskonzept der Aufmerksamkeitsregulierung zur Erhaltung und Sicherung kommunikativer Verfassungsvoraussetzungen: Integrierende Demokratiepflege mit kommunikationsrechtlichen Mitteln läuft Gefahr, mit dem doch gerade zu schützenden Fundamentalwert individueller Autonomie in kaum auflösbare Spannung zu geraten.
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Durch seinen Protest gegen die rechtswidrige Verhaftung des Kölner Erzbischofs Droste Vischering im November 1837 und den damit verbundenen Aufruf an die deutschen Katholiken, sich die Rechtsgleichheit zu erkämpfen (»Athanasius«, Ges. Schriften 17,1), hatte Görres eine Debatte entfacht, die zu einer Flut von kritischen und zustimmenden Schriften führte, wie sie seit den Tagen Luthers in Deutschland nicht mehr erlebt worden war.
Aus der Fülle der gegen ihn gerichteten Broschüren wählte Görres vier aus, deren Autoren er mit der Bezeichnung für die kampfentscheidende dritte Schlachtreihe der römischen Legionen »Triarier« nannte.
Die Beziehungen des Staates zu seinen politischen Parteien sind komplex und ambivalent.
Staat und politische Parteien bedingen einander. Sie sind einerseits Voraussetzung für die Existenz und die Funktion des jeweils anderen. Andererseits haben sie auch das Potential, die Funktionstüchtigkeit des Staates gemessen an den verfassungsrechtlich vorgesehenen Einrichtungen und Verfahren zu gefährden. Vielfach überlagern sie diese und degradieren verfassungsrechtlich vorgesehene Organe zu Vollstreckern von Entscheidungen, die inhaltlich auf parteipolitischer Ebene getroffen wurden. Am Beispiel Österreichs werden sowohl die gegenseitige Bedingtheit als auch die Spannungsverhältnisse zwischen verfassungsrechtlichen Einrichtungen und deren parteipolitischen Überlagerungen aufgezeigt. Von den unterschiedlichen wissenschaftlichen Betrachtungsweisen wird der juristischen der Vorzug gegeben, wenngleich andere nicht zur Gänze ausgeblendet bleiben. Darüber hinaus werden Überlegungen zur Beseitigung bzw. Begrenzung der aufgezeigten Disfunktionalitäten angestellt.
Der zweite Band der »Geschichte der Sächsischen Franziskanerprovinz von der Gründung bis zum Anfang des 21. Jahrhunderts« deckt den Zeitraum von der Reformation bis zum Kulturkampf (15001870) ab.
Die Beiträge behandeln die Ordensspaltung im 16. Jh. und ihre Folgen (B. Schmies), die Stellung der sächsischen Franziskaner zur Reformation und ihre Auseinandersetzung mit der Reformation (K.B. Springer, P. J. Schlageter OFM). Die Situation des Ordens und der Klöster in und nach der Reformation, strukturelle und wirtschaftliche Probleme sowie Chancen durch Aufhebung und Wieder bzw. Neugründung - auch der franziskanischen Frauengemeinschaften - werden
durch die Beiträge von Chr. Loefke, G. Gleba und R. Butz beleuchtet. Weitere Kapitel sind der Entwicklung von Bildung und Wissenschaft vom 17.19. Jh. in der Saxonia (D. Burkard/Br. A. Fieback OFM), dem saxonischen Selbstverständnis und der Seelsorge (P. W. Einhorn OFM) sowie der Alkantarinerbewegung unter G. Janknecht (K. Schmies) gewidmet.
Der durch einen kritischen Apparat mit editorischen Anmerkungen erweiterte Briefband präsentiert erstmalig die gesamte Korrespondenz zwischen Friedrich und Dorothea Schlegel in authentischer Textgestalt.
Friedrich Schlegel war eine prominente Figur im „Einzug der Romantiker in Wien im Jahr 1808“. Die Korrespondenz beleuchtet die 8-monatige Teilnahme am Krieg gegen Napoleon als k. k. Hofsekretär bei der Armee-Hofkommission im Stab des Erzherzogs Carl und damit die Wende in die politische Publizistik, als Redakteur der ‚Oesterreichischen Zeitung‘ (Armeezeitung) sowie des nachfolgenden ‚Oesterreichischen Beobachters‘, und schließlich die argwöhnisch erteilte Bewilligung seiner „Vorlesungen über die neuere Geschichte“ an der Wiener Universität im Jahr 1810.
Die intensiven Briefe der indessen in Wien auf sich geworfenen Dorothea Schlegel bieten in ihrer Schilderung der Inkludenz eines verlassenen, desorientierten Bürgertums im besetzten Wien beeindruckende Zeitzeugnisse.
Barnaul und die Region Altai 1953–1964
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Stalins Tod 1953 und der 20. Parteitag der KPdSU 1956 markierten eine Wende in der Geschichte der Sowjetunion. Chruščevs Jahrzehnt von 1953 bis 1964 war ein Phänomen der Entstalinisierung, eine Zeit der Neubewertung Stalins und seiner Politik.
Das Buch betrachtet die sowjetische Provinz in der Region Altai während dieser Ära des Wandels. Oleg Garms gelingt es, ein facettenreiches Bild der Epoche zu zeichnen, das sowohl die großen historischen Prozesse und regionalen Besonderheiten als auch die kleinen Akteure, ihre Lebensweisen und Alltagspraktiken berücksichtigt.
Die Studie zeigt die Entstalinisierung nicht nur als Demontage der repressiven Staatspolitik und Ende des Terrors, sondern auch als eine umfassende Reform des sowjetischen Alltags, die vielfältige Bereiche des Lebens in Staat und Öffentlichkeit umfasste.
Der bleibende Wert einer großen Reform
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Vatikanum II (1962-65) – 50 Jahre nach Beginn des von Johannes XXIII. einberufenen Konzils erweist sich die damals angestoßene große Reform als nach wie vor aktuell. Das Konzil als Ereignis, vor allem aber seine Beschlüsse haben das Leben der Kirche seitdem nachhaltig geprägt.
Das Buch legt die im Mai 2012 aus Anlass des Konzilsjubiläums an der Pontificia Università della Santa Croce/Rom gehaltenen Vorträge vor und vereint Redaktionsgeschichte, Würdigung der Konzilsbeschlüsse und Rezeption in einem Band. Der Band umfasst vier einführende Beiträge, die das Konzil historisch verorten. Ihre vier großen Konstitutionen werden in ihren Bedeutungen gewürdigt. Auch die Dekrete werden von ausgewiesenen Fachleuten erläutert, was für die Behandlung der drei Konzilserklärungen in gleicher Weise gilt.