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Behebung von Marktversagen zur Herstellung einer Marktgängigkeit von (privaten) Informationen ist nur eines der Konzepte. Gewährleistung von Transparenz zur Demokratiesicherung, Information als Entscheidungsgrundlage staatlichen und privaten Handelns, als Instrument der Steuerung oder auch die Herausbildung einer Infrastrukturordnung sind andere Funktionen und Ziele, die staatliche Vorgaben bedienen. Der Staat tritt dabei in verschiedensten Rollen auf und agiert auf der Basis unterschiedlicher Informationskonzepte. Diese Vielfalt offenzulegen und zu systematisieren, kann dazu beitragen, scheinbare Widersprüche aufzudecken und den Umgang mit privaten, öffentlichen, personenbezogenen und sachlichen Informationen besser auszugestalten: z.B. die brennenden Konflikte im Zeitalter von Digitalisierung und Internet zwischen wirtschaftlicher Nutzung von Daten einerseits und den Schutzrechten Privater andererseits.
Ergeben sich daraus für den Verfassungsstaat und die Europäische Union Legitimation und Mandat zur Steuerung gesellschaftlicher Kommunikationsprozesse? Einiges spricht für eine zurückhaltend-skeptische Sicht auf ein derart anspruchsvolles Gewährleistungskonzept der Aufmerksamkeitsregulierung zur Erhaltung und Sicherung kommunikativer Verfassungsvoraussetzungen: Integrierende Demokratiepflege mit kommunikationsrechtlichen Mitteln läuft Gefahr, mit dem doch gerade zu schützenden Fundamentalwert individueller Autonomie in kaum auflösbare Spannung zu geraten.
Aus der Fülle der gegen ihn gerichteten Broschüren wählte Görres vier aus, deren Autoren er mit der Bezeichnung für die kampfentscheidende dritte Schlachtreihe der römischen Legionen »Triarier« nannte.
Staat und politische Parteien bedingen einander. Sie sind einerseits Voraussetzung für die Existenz und die Funktion des jeweils anderen. Andererseits haben sie auch das Potential, die Funktionstüchtigkeit des Staates gemessen an den verfassungsrechtlich vorgesehenen Einrichtungen und Verfahren zu gefährden. Vielfach überlagern sie diese und degradieren verfassungsrechtlich vorgesehene Organe zu Vollstreckern von Entscheidungen, die inhaltlich auf parteipolitischer Ebene getroffen wurden. Am Beispiel Österreichs werden sowohl die gegenseitige Bedingtheit als auch die Spannungsverhältnisse zwischen verfassungsrechtlichen Einrichtungen und deren parteipolitischen Überlagerungen aufgezeigt. Von den unterschiedlichen wissenschaftlichen Betrachtungsweisen wird der juristischen der Vorzug gegeben, wenngleich andere nicht zur Gänze ausgeblendet bleiben. Darüber hinaus werden Überlegungen zur Beseitigung bzw. Begrenzung der aufgezeigten Disfunktionalitäten angestellt.
Friedrich Schlegel war eine prominente Figur im „Einzug der Romantiker in Wien im Jahr 1808“. Die Korrespondenz beleuchtet die 8-monatige Teilnahme am Krieg gegen Napoleon als k. k. Hofsekretär bei der Armee-Hofkommission im Stab des Erzherzogs Carl und damit die Wende in die politische Publizistik, als Redakteur der ‚Oesterreichischen Zeitung‘ (Armeezeitung) sowie des nachfolgenden ‚Oesterreichischen Beobachters‘, und schließlich die argwöhnisch erteilte Bewilligung seiner „Vorlesungen über die neuere Geschichte“ an der Wiener Universität im Jahr 1810.
Die intensiven Briefe der indessen in Wien auf sich geworfenen Dorothea Schlegel bieten in ihrer Schilderung der Inkludenz eines verlassenen, desorientierten Bürgertums im besetzten Wien beeindruckende Zeitzeugnisse.
Das Buch betrachtet die sowjetische Provinz in der Region Altai während dieser Ära des Wandels. Oleg Garms gelingt es, ein facettenreiches Bild der Epoche zu zeichnen, das sowohl die großen historischen Prozesse und regionalen Besonderheiten als auch die kleinen Akteure, ihre Lebensweisen und Alltagspraktiken berücksichtigt.
Die Studie zeigt die Entstalinisierung nicht nur als Demontage der repressiven Staatspolitik und Ende des Terrors, sondern auch als eine umfassende Reform des sowjetischen Alltags, die vielfältige Bereiche des Lebens in Staat und Öffentlichkeit umfasste.
Das Buch legt die im Mai 2012 aus Anlass des Konzilsjubiläums an der Pontificia Università della Santa Croce/Rom gehaltenen Vorträge vor und vereint Redaktionsgeschichte, Würdigung der Konzilsbeschlüsse und Rezeption in einem Band. Der Band umfasst vier einführende Beiträge, die das Konzil historisch verorten. Ihre vier großen Konstitutionen werden in ihren Bedeutungen gewürdigt. Auch die Dekrete werden von ausgewiesenen Fachleuten erläutert, was für die Behandlung der drei Konzilserklärungen in gleicher Weise gilt.
Die Textbände V/1 und VI/1 der „Kritischen Ausgabe seiner Vorlesungen” präsentieren erstmals authentisch und vollständig den Textbestand der Bonner Vorlesungen Schlegels zwischen 1818 und 1845. Die Texte werden in chronologischer Reihenfolge dargeboten, jeweils nach dem Semester, in dem Schlegel die Vorlesung erstmals gehalten hat. Dabei zeigt sich, dass Schlegel zunächst einen deutlichen Schwerpunkt auf der deutschen Sprache und Literatur in ihrer geschichtlichen Erstreckung legt und sich in den folgenden Jahren und Jahrzehnten weitere Bereiche erschließt, insbesondere in kulturgeschichtliche und geschichtswissenschaftliche Gebiete bis hin zur Etruskologie, die er in Deutschland mitbegründet.
Auf die Textbände werden 2021 die Kommentarbände mit umfangreichen Materialien und Sacherläuterungen folgen.