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Der moderne Staat ist vielfach ein öffentlicher, ein sichtbarer, ein medialer Staat, er ist aber zugleich auch ein geheimer, das heißt bestimmte Informationen geheim haltender wie auch im Geheimen agierender Staat.
Er muss dies auch sein, da er als wehrhafter Staat zur Gewährleistung von Sicherheit nach innen und außen verpflichtet ist. Handelt der Staat im Geheimen, so geht es insoweit stets um Risikominimierung in Sachen Sicherheit auf Kosten grundrechtlicher Freiheit. Allzu freimütige, bundesverfassungsgerichtlich durchgesetzte Freiheitssicherung geht aber dann zu Lasten der Sicherheit des Staates, wenn diese mit behördlichem Unvermögen und bundesstaatlichem Kompetenzwirrwarr zusammentrifft. Auch wenn sich der geheime Staat gerade in jüngerer Zeit durch zahlreiche Pannen der Geheimdienste als wenig professionell erwiesen hat, so ist eine grundlegende Reform der deutschen Sicherheitsarchitektur doch wenig wahrscheinlich. Allenfalls verfahrensrechtliche Neujustierungen sind vorstellbar.
Die Welt der Massenmedien ist vielfältigen Veränderungen unterworfen, mit ihr die Rolle des Staates. Staatliches Handeln hat vielfältige Berührungspunkte mit den Medien: Er ist diesen gegenüber Grundrechtsverpflichteter, er hat zugunsten der Medien in bestimmten Grenzen Gewährleistungsverantwortung, aber auch Schutzpflichten zugunsten jener, die von medialer Berichterstattung betroffen sind. Technische und gesellschaftliche Entwicklungen im Bereich der elektronischen Massenmedien führen dazu, dass die Abgrenzung zwischen Massenmedien und individueller Kommunikation fließend wird, die Partikularisierung von Medienproduzenten und Konsumenten wandelt die Rolle der Medien im demokratischen Verfassungsstaat. Das Verhältnis zwischen Staat und Medien hat aber auch den Staat als res publica und als Gegenstand medialer Berichterstattung in den Blick zu nehmen und dabei vor allem der Frage nach den Auswirkungen der Veränderungen in der medialen Bericht-erstattung auf das Handeln und Kommunikationsverhalten staatlicher Organe nachzugehen.
Der Umgang des Staates mit Information ist von vielschichtigen Konzepten durchdrungen.
Behebung von Marktversagen zur Herstellung einer Marktgängigkeit von (privaten) Informationen ist nur eines der Konzepte. Gewährleistung von Transparenz zur Demokratiesicherung, Information als Entscheidungsgrundlage staatlichen und privaten Handelns, als Instrument der Steuerung oder auch die Herausbildung einer Infrastrukturordnung sind andere Funktionen und Ziele, die staatliche Vorgaben bedienen. Der Staat tritt dabei in verschiedensten Rollen auf und agiert auf der Basis unterschiedlicher Informationskonzepte. Diese Vielfalt offenzulegen und zu systematisieren, kann dazu beitragen, scheinbare Widersprüche aufzudecken und den Umgang mit privaten, öffentlichen, personenbezogenen und sachlichen Informationen besser auszugestalten: z.B. die brennenden Konflikte im Zeitalter von Digitalisierung und Internet zwischen wirtschaftlicher Nutzung von Daten einerseits und den Schutzrechten Privater andererseits.
Die digitale Revolution wirft fundamentale Fragen auf, die die kommunikativen Grundfähigkeiten in der Gesellschaft betreffen: Soziale Vernetzung, hochfrequente, schrankenüberwindende, wissensaggregierende Information und Diskursteilnahme auf der Habenseite, desintegrierende Fragmentierung, ja Kokonisierung des Einzelnen und rapide um sich greifender Verlust an Konzentrationsfähigkeit als vielbeschworene Risiken der Digitalisierung.
Ergeben sich daraus für den Verfassungsstaat und die Europäische Union Legitimation und Mandat zur Steuerung gesellschaftlicher Kommunikationsprozesse? Einiges spricht für eine zurückhaltend-skeptische Sicht auf ein derart anspruchsvolles Gewährleistungskonzept der Aufmerksamkeitsregulierung zur Erhaltung und Sicherung kommunikativer Verfassungsvoraussetzungen: Integrierende Demokratiepflege mit kommunikationsrechtlichen Mitteln läuft Gefahr, mit dem doch gerade zu schützenden Fundamentalwert individueller Autonomie in kaum auflösbare Spannung zu geraten.
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Durch seinen Protest gegen die rechtswidrige Verhaftung des Kölner Erzbischofs Droste Vischering im November 1837 und den damit verbundenen Aufruf an die deutschen Katholiken, sich die Rechtsgleichheit zu erkämpfen (»Athanasius«, Ges. Schriften 17,1), hatte Görres eine Debatte entfacht, die zu einer Flut von kritischen und zustimmenden Schriften führte, wie sie seit den Tagen Luthers in Deutschland nicht mehr erlebt worden war.
Aus der Fülle der gegen ihn gerichteten Broschüren wählte Görres vier aus, deren Autoren er mit der Bezeichnung für die kampfentscheidende dritte Schlachtreihe der römischen Legionen »Triarier« nannte.
Die Beziehungen des Staates zu seinen politischen Parteien sind komplex und ambivalent.
Staat und politische Parteien bedingen einander. Sie sind einerseits Voraussetzung für die Existenz und die Funktion des jeweils anderen. Andererseits haben sie auch das Potential, die Funktionstüchtigkeit des Staates gemessen an den verfassungsrechtlich vorgesehenen Einrichtungen und Verfahren zu gefährden. Vielfach überlagern sie diese und degradieren verfassungsrechtlich vorgesehene Organe zu Vollstreckern von Entscheidungen, die inhaltlich auf parteipolitischer Ebene getroffen wurden. Am Beispiel Österreichs werden sowohl die gegenseitige Bedingtheit als auch die Spannungsverhältnisse zwischen verfassungsrechtlichen Einrichtungen und deren parteipolitischen Überlagerungen aufgezeigt. Von den unterschiedlichen wissenschaftlichen Betrachtungsweisen wird der juristischen der Vorzug gegeben, wenngleich andere nicht zur Gänze ausgeblendet bleiben. Darüber hinaus werden Überlegungen zur Beseitigung bzw. Begrenzung der aufgezeigten Disfunktionalitäten angestellt.
Schweden. Ambiguitäten verhandeln. Tolerieren als soziale und kulturelle Praxis
Das Schweden-Stereotyp der Deutschen ist geprägt von Bullerbü, IKEA, Lucia-Brauch und Mitsommernacht. Die Realität eines Landes, in dem Christ*innen sich in einem mehrheitlich säkularen, von Gleichheitsvorstellungen geprägten Kontext zu behaupten suchen und in dem widersprüchliche Rechtsordnungen zur Leihmutterschaft zu neuen Verwandtschaftsgrammatiken führt, wird weitgehend ausgeblendet. Die hier versammelten Beiträge beleuchten diese gesellschaftlichen Diskurse aus europäisch-ethnologischer Perspektive. Mit Überblicksdarstellungen zur Erzählforschung und aktuellen Museumsdiskussionen vertieft der Band klassische Themen der skandinavischen Fachgeschichte. Der zweite Schwerpunkt dokumentiert die Diskussionen der online-Tagung „Ambiguitäten verhandeln. Tolerieren als soziale und kulturelle Praxis“ der Sektionen Europäische Ethnologie und Soziologie der Görres-Gesellschaft im Herbst 2021. Toleranz wurde dort in unterschiedlichen historischen, ökonomischen, religiösen, weltanschaulichen und wissenschaftlichen Kontexten als Tugend, als Haltung (Respekt), als gesellschaftlicher Maßstab, oder als Schwäche, nicht zuletzt als Machtmittel gewertet.
Perspektiven für die hermeneutisch-theologische Grundlegung einer subjektorientierten und kontextbezogenen Korandidaktik
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Im aktuellen islamisch-religionspädagogischen Diskurs ist ein Abschied von der traditionellen Art der Wissensvermittlung nach dem inhaltsorientierten Konzept und die Zuwendung zu einem reflektierten Lernprozess, der die Subjekte und ihre Lebenswelten ernst nimmt, evident.
Dieser Paradigmenwechsel in der islamischen religiösen Bildung hat bestimmte Konsequenzen – auch für die Korandidaktik, die einen wesentlichen Bestandteil des islamischen Religionsunterrichts bildet. Die Autorin nimmt diese Problematik zum Anlass und untersucht in einem interdisziplinären Rahmen die offenbarungs- bzw. schrifttheologischen und die hermeneutisch-exegetischen Voraussetzungen einer subjektorientierten und kontextsensiblen Koranarbeit. In Auseinandersetzung mit diesen und weiteren zentralen Fragen liefert die Studie die ersten wichtigen Ergebnisse für die religionspädagogische sowie die hermeneutisch-theologische Grundlegung einer zeitgemäßen Korandidaktik.
Griechenland. Fragile Ordnungen und die Politik der Kultur
Griechenlands jüngste Vergangenheit ist von tiefgreifenden Veränderungen in der Wirtschaft, der Gesellschaft und der politischen Kultur gekennzeichnet. Finanzkrise, Staatsverschuldung, hohe Arbeitslosigkeit und die schlechten wirtschaftlichen Bedingungen unter denen ein Großteil der griechischen Bevölkerung seit mehr als einem Jahrzehnt lebt, nicht zuletzt die drastischen Probleme der Fluchtmigration drängen die einst dominante Wahrnehmung in Bildern von mediterranen „Küsten des Lichts“, der Folklore und des antiken Griechenlands und seiner Architektur zurück. Die Beiträge des Länderschwerpunktes zeigen einen Ausschnitt der aktuellen vielfältigen ethnologisch ethnografischen Forschung Griechenlands. Sie verdeutlichen die engen Verknüpfungen von gesellschaftspolitischer Situation, Forschungsfeldern, Frage- und Problemstellungen. Sie handeln von Grenzregimen und Zugehörigkeitssetzungen, Strategien von Solidarität, und nehmen die globalisierte Creative Economy, Dynamiken religiösen Wandels sowie Politiken des kulturellen Erbes in den Blick. Die am Beispiel Griechenlands erkennbare Fragilität gesellschaftlicher und sozialer Ordnungen und die damit verbundenen Krisenerscheinungen bzw. -wahrnehmungen werden unter dem Spezialthema „Fragile Ordnungen und die Politik der Kultur“ breiter diskutiert. Die Beiträge sind Ergebnisse einer gemeinsamen interdisziplinären Tagungssektion von Europäischer Ethnologie und Soziologie. Sie fokussieren Transformationsprozesse von Zeitkonzepten, der Lebensgestaltung über alltagspraktische Ordnungsstrategien, von Realitätsbewertungen mit dem Infragestellen des lebensweltlichen Commonsense und die Folgen.