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Der Mensch erlebt sich als Mängelwesen, als durch Defekt und „Ursünde“ je schon in seiner Freiheit zum Guten und zum Glück eingeschränkt. Schuld und Sünde gehören zur faktischen Natur des Menschen. Er bedarf deshalb der Vergebung, die christlich verstanden die stets und immer wieder geschenkte Liebe Gottes zum Ausdruck bringt, ungeachtet von Hass und Ablehnung, ungeachtet der Schuld, die sich am Recht des Mitmenschen auf Liebe versündigt. Die vergebende Barmherzigkeit wird in diesem Buch als Konkretion der göttlichen Liebe und als Prinzip und Schlüsselbegriff der christlichen Anthropologie entfaltet.
Behebung von Marktversagen zur Herstellung einer Marktgängigkeit von (privaten) Informationen ist nur eines der Konzepte. Gewährleistung von Transparenz zur Demokratiesicherung, Information als Entscheidungsgrundlage staatlichen und privaten Handelns, als Instrument der Steuerung oder auch die Herausbildung einer Infrastrukturordnung sind andere Funktionen und Ziele, die staatliche Vorgaben bedienen. Der Staat tritt dabei in verschiedensten Rollen auf und agiert auf der Basis unterschiedlicher Informationskonzepte. Diese Vielfalt offenzulegen und zu systematisieren, kann dazu beitragen, scheinbare Widersprüche aufzudecken und den Umgang mit privaten, öffentlichen, personenbezogenen und sachlichen Informationen besser auszugestalten: z.B. die brennenden Konflikte im Zeitalter von Digitalisierung und Internet zwischen wirtschaftlicher Nutzung von Daten einerseits und den Schutzrechten Privater andererseits.
Ergeben sich daraus für den Verfassungsstaat und die Europäische Union Legitimation und Mandat zur Steuerung gesellschaftlicher Kommunikationsprozesse? Einiges spricht für eine zurückhaltend-skeptische Sicht auf ein derart anspruchsvolles Gewährleistungskonzept der Aufmerksamkeitsregulierung zur Erhaltung und Sicherung kommunikativer Verfassungsvoraussetzungen: Integrierende Demokratiepflege mit kommunikationsrechtlichen Mitteln läuft Gefahr, mit dem doch gerade zu schützenden Fundamentalwert individueller Autonomie in kaum auflösbare Spannung zu geraten.
Aus der Fülle der gegen ihn gerichteten Broschüren wählte Görres vier aus, deren Autoren er mit der Bezeichnung für die kampfentscheidende dritte Schlachtreihe der römischen Legionen »Triarier« nannte.
Staat und politische Parteien bedingen einander. Sie sind einerseits Voraussetzung für die Existenz und die Funktion des jeweils anderen. Andererseits haben sie auch das Potential, die Funktionstüchtigkeit des Staates gemessen an den verfassungsrechtlich vorgesehenen Einrichtungen und Verfahren zu gefährden. Vielfach überlagern sie diese und degradieren verfassungsrechtlich vorgesehene Organe zu Vollstreckern von Entscheidungen, die inhaltlich auf parteipolitischer Ebene getroffen wurden. Am Beispiel Österreichs werden sowohl die gegenseitige Bedingtheit als auch die Spannungsverhältnisse zwischen verfassungsrechtlichen Einrichtungen und deren parteipolitischen Überlagerungen aufgezeigt. Von den unterschiedlichen wissenschaftlichen Betrachtungsweisen wird der juristischen der Vorzug gegeben, wenngleich andere nicht zur Gänze ausgeblendet bleiben. Darüber hinaus werden Überlegungen zur Beseitigung bzw. Begrenzung der aufgezeigten Disfunktionalitäten angestellt.
Die Autoren legen in diesem Werk einen umfassenden Kommentar zur Charta der Familienrechte vor, zeigen ihre Ursprünge und ihre Verwurzelung in der Soziallehre und im Recht der Kirche auf und gehen zugleich auf die aktuellen Fragestellungen im Zusammenhang mit den Rechten der Familie und den Einsatz der Kirche für die Sicherstellung dieser Rechte ein. Ein Blick auf die Verankerung der Familienrechte im Internationalen Recht rundet den Band ab.
Friedrich Schlegel war eine prominente Figur im „Einzug der Romantiker in Wien im Jahr 1808“. Die Korrespondenz beleuchtet die 8-monatige Teilnahme am Krieg gegen Napoleon als k. k. Hofsekretär bei der Armee-Hofkommission im Stab des Erzherzogs Carl und damit die Wende in die politische Publizistik, als Redakteur der ‚Oesterreichischen Zeitung‘ (Armeezeitung) sowie des nachfolgenden ‚Oesterreichischen Beobachters‘, und schließlich die argwöhnisch erteilte Bewilligung seiner „Vorlesungen über die neuere Geschichte“ an der Wiener Universität im Jahr 1810.
Die intensiven Briefe der indessen in Wien auf sich geworfenen Dorothea Schlegel bieten in ihrer Schilderung der Inkludenz eines verlassenen, desorientierten Bürgertums im besetzten Wien beeindruckende Zeitzeugnisse.