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Der moderne Staat ist vielfach ein öffentlicher, ein sichtbarer, ein medialer Staat, er ist aber zugleich auch ein geheimer, das heißt bestimmte Informationen geheim haltender wie auch im Geheimen agierender Staat.
Er muss dies auch sein, da er als wehrhafter Staat zur Gewährleistung von Sicherheit nach innen und außen verpflichtet ist. Handelt der Staat im Geheimen, so geht es insoweit stets um Risikominimierung in Sachen Sicherheit auf Kosten grundrechtlicher Freiheit. Allzu freimütige, bundesverfassungsgerichtlich durchgesetzte Freiheitssicherung geht aber dann zu Lasten der Sicherheit des Staates, wenn diese mit behördlichem Unvermögen und bundesstaatlichem Kompetenzwirrwarr zusammentrifft. Auch wenn sich der geheime Staat gerade in jüngerer Zeit durch zahlreiche Pannen der Geheimdienste als wenig professionell erwiesen hat, so ist eine grundlegende Reform der deutschen Sicherheitsarchitektur doch wenig wahrscheinlich. Allenfalls verfahrensrechtliche Neujustierungen sind vorstellbar.
Ein deutscher Papst am Vorabend der Reformation
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1459 in Utrecht geboren, das zum Gebiet des Heiligen Römischen Reich deutscher Nation gehörte, wurde Adrian Florensz 1522 in einer für die katholische Kirche höchst brisanten Epoche zum Papst gewählt. Sowohl die aufkeimende Reformation als auch die Bedrohung des Westens durch die islamischen Türken und innerkirchliche Widerstände ließen sein kurzes Pontifikat, das aus heutiger Sicht als Vorläufer einer pastoralen Auffassung des Petrusamtes betrachtet wird, zu seinen Lebzeiten wenig erfolgreich sein. Zum 450. Geburtstag Papst Hadrian VI. zeichnet diese Biografie die Stationen seines Lebens als Professor in Löwen, Erzieher und späterer Mitarbeiter Kaiser Karl V. und schließlich als Papst nach. Im Anhang findet sich der vollständige Text des berühmten Schuldbekenntnisses, das Hadrian vor dem Reichstag in Nürnberg ablegen ließ.
Lebenswelt, Glaubenswelt, Wirkungswelt
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Katharina von Siena (ca. 1347–1380) – prominente Heilige und Mitpatronin Europas. Doch zum Status einer populären Heiligen brachte es Katharina von Siena allerdings kaum je. Dabei handelt es sich bei dieser bemerkenswert modernen Frau um eine außergewöhnliche Erscheinung, welche wie sonst nur Franz von Assisi ihre Zeit bewegte. Nichts Geringeres wollte sie darstellen als ein genaues Ebenbild Jesu Christi, wie dieser ein Vorbild in selbstloser Lebensführung, aufopferungsvoller Menschenliebe und vorbehaltlosem Gottesbezug. 381 Briefe, eine Sammlung authentischer Gebete und ihr theologisches Hauptwerk 'Dialog oder: Über Gottes Heilsgeschichte mit seiner Schöpfung' legen davon ein ebenso scharfsinnig formuliertes wie einmalig beredtes Zeugnis ab. Katharina von Siena erfüllt tatsächlich alle Kriterien eines 'europäischen Ereignisses'. Bedeutend und bislang weitgehend unbeachtet bleibt ihre theologische Leistung: Weil sie in den stürmischen Zeiten und wechselvollen Geschicken der italienischen Frührenaissance alles auf Gottes Heilszusage setzt, dieser das eigene Wollen geduldigst unterordnet und dabei nimmermüde intellektuellen Optimismus verbreitet, lässt sie ihre nähere und weitere Umgebung aufhorchen. Diese Frau setzte Orientierungspunkte, ohne Zwang auszuüben; sie überzeugte, ohne zu überreden; und sie wirkt bis heute, gerade weil sie nichts für sich, sondern alles für die Sache Gottes bewirken wollte.
Theologie der Beichte
Wie kann menschliches Leben gelingen angesichts der Fähigkeit zur Verfehlung und zum Bösen? Die Antwort der christlichen Ethik ist die vergebende Barmherzigkeit Gottes als Konkretion seiner nicht nachtragenden und niemals berechnenden Liebe.
Der Mensch erlebt sich als Mängelwesen, als durch Defekt und „Ursünde“ je schon in seiner Freiheit zum Guten und zum Glück eingeschränkt. Schuld und Sünde gehören zur faktischen Natur des Menschen. Er bedarf deshalb der Vergebung, die christlich verstanden die stets und immer wieder geschenkte Liebe Gottes zum Ausdruck bringt, ungeachtet von Hass und Ablehnung, ungeachtet der Schuld, die sich am Recht des Mitmenschen auf Liebe versündigt. Die vergebende Barmherzigkeit wird in diesem Buch als Konkretion der göttlichen Liebe und als Prinzip und Schlüsselbegriff der christlichen Anthropologie entfaltet.
Die Welt der Massenmedien ist vielfältigen Veränderungen unterworfen, mit ihr die Rolle des Staates. Staatliches Handeln hat vielfältige Berührungspunkte mit den Medien: Er ist diesen gegenüber Grundrechtsverpflichteter, er hat zugunsten der Medien in bestimmten Grenzen Gewährleistungsverantwortung, aber auch Schutzpflichten zugunsten jener, die von medialer Berichterstattung betroffen sind. Technische und gesellschaftliche Entwicklungen im Bereich der elektronischen Massenmedien führen dazu, dass die Abgrenzung zwischen Massenmedien und individueller Kommunikation fließend wird, die Partikularisierung von Medienproduzenten und Konsumenten wandelt die Rolle der Medien im demokratischen Verfassungsstaat. Das Verhältnis zwischen Staat und Medien hat aber auch den Staat als res publica und als Gegenstand medialer Berichterstattung in den Blick zu nehmen und dabei vor allem der Frage nach den Auswirkungen der Veränderungen in der medialen Bericht-erstattung auf das Handeln und Kommunikationsverhalten staatlicher Organe nachzugehen.
Der Umgang des Staates mit Information ist von vielschichtigen Konzepten durchdrungen.
Behebung von Marktversagen zur Herstellung einer Marktgängigkeit von (privaten) Informationen ist nur eines der Konzepte. Gewährleistung von Transparenz zur Demokratiesicherung, Information als Entscheidungsgrundlage staatlichen und privaten Handelns, als Instrument der Steuerung oder auch die Herausbildung einer Infrastrukturordnung sind andere Funktionen und Ziele, die staatliche Vorgaben bedienen. Der Staat tritt dabei in verschiedensten Rollen auf und agiert auf der Basis unterschiedlicher Informationskonzepte. Diese Vielfalt offenzulegen und zu systematisieren, kann dazu beitragen, scheinbare Widersprüche aufzudecken und den Umgang mit privaten, öffentlichen, personenbezogenen und sachlichen Informationen besser auszugestalten: z.B. die brennenden Konflikte im Zeitalter von Digitalisierung und Internet zwischen wirtschaftlicher Nutzung von Daten einerseits und den Schutzrechten Privater andererseits.
Die digitale Revolution wirft fundamentale Fragen auf, die die kommunikativen Grundfähigkeiten in der Gesellschaft betreffen: Soziale Vernetzung, hochfrequente, schrankenüberwindende, wissensaggregierende Information und Diskursteilnahme auf der Habenseite, desintegrierende Fragmentierung, ja Kokonisierung des Einzelnen und rapide um sich greifender Verlust an Konzentrationsfähigkeit als vielbeschworene Risiken der Digitalisierung.
Ergeben sich daraus für den Verfassungsstaat und die Europäische Union Legitimation und Mandat zur Steuerung gesellschaftlicher Kommunikationsprozesse? Einiges spricht für eine zurückhaltend-skeptische Sicht auf ein derart anspruchsvolles Gewährleistungskonzept der Aufmerksamkeitsregulierung zur Erhaltung und Sicherung kommunikativer Verfassungsvoraussetzungen: Integrierende Demokratiepflege mit kommunikationsrechtlichen Mitteln läuft Gefahr, mit dem doch gerade zu schützenden Fundamentalwert individueller Autonomie in kaum auflösbare Spannung zu geraten.
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Durch seinen Protest gegen die rechtswidrige Verhaftung des Kölner Erzbischofs Droste Vischering im November 1837 und den damit verbundenen Aufruf an die deutschen Katholiken, sich die Rechtsgleichheit zu erkämpfen (»Athanasius«, Ges. Schriften 17,1), hatte Görres eine Debatte entfacht, die zu einer Flut von kritischen und zustimmenden Schriften führte, wie sie seit den Tagen Luthers in Deutschland nicht mehr erlebt worden war.
Aus der Fülle der gegen ihn gerichteten Broschüren wählte Görres vier aus, deren Autoren er mit der Bezeichnung für die kampfentscheidende dritte Schlachtreihe der römischen Legionen »Triarier« nannte.
Eine notwendige Klärung mit C.S. Lewis und Josef Pieper
Ein Schuldiger wird immer gesucht, wenn etwas geschehen ist, was nicht sein sollte. Warum ist von Sünde und vom Sünder hingegen kaum die Rede? Hier besteht Klärungsbedarf.
In allen Kulturen waren die Menschen mit dem Faktum eigener und fremder Schuld konfrontiert. Das Wissen darum wird greifbar in der Praxis der Strafe. Bestrafung setzt Schuld voraus, und Schuld die Freiheit des Handelns. Sünde scheint dagegen kein Phänomen der inneren Erfahrung zu sein. Und doch wäre das eigentlich Schlimme der Schuld erst mit dem Ausdruck »Sünde« benannt. Schuld gegen Menschen wäre dann zugleich Verfehlung gegen Gott. Ist das so, ist alle Schuld auch Sünde, weil uns die Erfahrung von Schuld nötigt, von Gott zu sprechen? Diese und weitere Fragen im Umkreis von Schuld und Sünde werden heute kaum gestellt – Anlass genug, eine notwendige Klärung mit C. S. Lewis und Josef Pieper zu versuchen.
Die Beziehungen des Staates zu seinen politischen Parteien sind komplex und ambivalent.
Staat und politische Parteien bedingen einander. Sie sind einerseits Voraussetzung für die Existenz und die Funktion des jeweils anderen. Andererseits haben sie auch das Potential, die Funktionstüchtigkeit des Staates gemessen an den verfassungsrechtlich vorgesehenen Einrichtungen und Verfahren zu gefährden. Vielfach überlagern sie diese und degradieren verfassungsrechtlich vorgesehene Organe zu Vollstreckern von Entscheidungen, die inhaltlich auf parteipolitischer Ebene getroffen wurden. Am Beispiel Österreichs werden sowohl die gegenseitige Bedingtheit als auch die Spannungsverhältnisse zwischen verfassungsrechtlichen Einrichtungen und deren parteipolitischen Überlagerungen aufgezeigt. Von den unterschiedlichen wissenschaftlichen Betrachtungsweisen wird der juristischen der Vorzug gegeben, wenngleich andere nicht zur Gänze ausgeblendet bleiben. Darüber hinaus werden Überlegungen zur Beseitigung bzw. Begrenzung der aufgezeigten Disfunktionalitäten angestellt.