Er muss dies auch sein, da er als wehrhafter Staat zur Gewährleistung von Sicherheit nach innen und außen verpflichtet ist. Handelt der Staat im Geheimen, so geht es insoweit stets um Risikominimierung in Sachen Sicherheit auf Kosten grundrechtlicher Freiheit. Allzu freimütige, bundesverfassungsgerichtlich durchgesetzte Freiheitssicherung geht aber dann zu Lasten der Sicherheit des Staates, wenn diese mit behördlichem Unvermögen und bundesstaatlichem Kompetenzwirrwarr zusammentrifft. Auch wenn sich der geheime Staat gerade in jüngerer Zeit durch zahlreiche Pannen der Geheimdienste als wenig professionell erwiesen hat, so ist eine grundlegende Reform der deutschen Sicherheitsarchitektur doch wenig wahrscheinlich. Allenfalls verfahrensrechtliche Neujustierungen sind vorstellbar.
Der Mensch erlebt sich als Mängelwesen, als durch Defekt und „Ursünde“ je schon in seiner Freiheit zum Guten und zum Glück eingeschränkt. Schuld und Sünde gehören zur faktischen Natur des Menschen. Er bedarf deshalb der Vergebung, die christlich verstanden die stets und immer wieder geschenkte Liebe Gottes zum Ausdruck bringt, ungeachtet von Hass und Ablehnung, ungeachtet der Schuld, die sich am Recht des Mitmenschen auf Liebe versündigt. Die vergebende Barmherzigkeit wird in diesem Buch als Konkretion der göttlichen Liebe und als Prinzip und Schlüsselbegriff der christlichen Anthropologie entfaltet.
Behebung von Marktversagen zur Herstellung einer Marktgängigkeit von (privaten) Informationen ist nur eines der Konzepte. Gewährleistung von Transparenz zur Demokratiesicherung, Information als Entscheidungsgrundlage staatlichen und privaten Handelns, als Instrument der Steuerung oder auch die Herausbildung einer Infrastrukturordnung sind andere Funktionen und Ziele, die staatliche Vorgaben bedienen. Der Staat tritt dabei in verschiedensten Rollen auf und agiert auf der Basis unterschiedlicher Informationskonzepte. Diese Vielfalt offenzulegen und zu systematisieren, kann dazu beitragen, scheinbare Widersprüche aufzudecken und den Umgang mit privaten, öffentlichen, personenbezogenen und sachlichen Informationen besser auszugestalten: z.B. die brennenden Konflikte im Zeitalter von Digitalisierung und Internet zwischen wirtschaftlicher Nutzung von Daten einerseits und den Schutzrechten Privater andererseits.
Ergeben sich daraus für den Verfassungsstaat und die Europäische Union Legitimation und Mandat zur Steuerung gesellschaftlicher Kommunikationsprozesse? Einiges spricht für eine zurückhaltend-skeptische Sicht auf ein derart anspruchsvolles Gewährleistungskonzept der Aufmerksamkeitsregulierung zur Erhaltung und Sicherung kommunikativer Verfassungsvoraussetzungen: Integrierende Demokratiepflege mit kommunikationsrechtlichen Mitteln läuft Gefahr, mit dem doch gerade zu schützenden Fundamentalwert individueller Autonomie in kaum auflösbare Spannung zu geraten.
Aus der Fülle der gegen ihn gerichteten Broschüren wählte Görres vier aus, deren Autoren er mit der Bezeichnung für die kampfentscheidende dritte Schlachtreihe der römischen Legionen »Triarier« nannte.