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Tomás Rincón-Pérez,
Der Autor, Priester der Diözese Segovia, langjähriger Schriftleiter der renommierten Fachzeitschrift „Ius Canonicum“ und ord. Professor an der Kanonistischen Fakultät der Universität Navarra, beabsichtigt mit der vorliegenden Monografie, ein Handbuch des Klerikerrechts (das Weiherecht wird nicht behandelt) der Lateinischen Kirche vorzulegen, obwohl er sich dessen bewusst ist, dass mehrere Themen in der Tiefe und Breite der Darstellung über den Rahmen eines „Manuale“ hinausgehen (22). Es umfasst alle Bereiche von der Ausbildung über die
(Abkürzungsverzeichnis s. AfkKR 174 [2005] 119–128)
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(ORdt 50 [2020] Nr. 3, 11)
Liebe Brüder und Schwestern!
Ich freue mich, euch am Ende dieses Kurses zu empfangen und wünsche euch, dass er für eure Weiterbildung und Fachkenntnis fruchtbar sein möge. Ich danke Seiner Exzellenz Erzbischof Pinto, und ich danke den Referenten, die euch wichtige theologische Inhalte und kirchenrechtliche Verfahren für die Eheleute und für das Leben der Kirche in der heutigen Zeit vermittelt haben.
Das Thema
(Abkürzungsverzeichnis s. AfkKR 174 [2005] 119–128)
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(DVBL 135 [2020] 353–357)
1. Öffnung von Verkaufsstellen an einem Sonntag aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen ist im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Schutz von Sonn- und Feiertagen nur zulässig, wenn die öffentliche Wirkung der Veranstaltung gegenüber der typisch werktäglichen Geschäftstätigkeit der Ladenöffnung im Vordergrund steht und die Ladenöffnung nach den gesamten Umständen als bloßer Annex zur anlassgebenden Veranstaltung erscheint.
2. Es obliegt
Ansgar Hense/Martin Schulte (Hrsg.),
Die Materie „Stiftungsrecht“ weist, auch wenn man schwerpunktmäßig die kirchlichen Stiftungen ins Auge fasst, eine Reihe von Besonderheiten auf: das Anwachsen der Zahl der Stiftungen in den letzten Jahrzehnten offenbart die Aktualität und Praxisrelevanz dieses Rechtsgebietes; dieses weist eine auch für das heutige Verständnis wesentliche rechtshistorische Dimension auf, wobei die Wurzeln weit in das Mittelalter zurückreichen und untrennbar mit der Kirche und ihrem Recht verbunden sind; es weist eine außerordentliche, u. a. der Stifterfreiheit geschuldete Vielgestaltigkeit auf: Stiftungen nach kirchlichem Recht,
Unter den Flüchtlingen, die seit 2015 nach Süd-, West- und Mitteleuropa gelangt sind, ist ein wachsendes Interesse am Christentum zu beobachten. Die Medien sowie die christlichen Kirchen und Gemeinschaften berichten seitdem von zahlreichen Erwachsenentaufen – zum Großteil von Menschen, die vorher muslimischen Glaubens waren.
Es handelt sich um eine Wirklichkeit, mit der sich die Kirche auseinanderzusetzen hat: in pastoraler, ethischer und rechtlicher Hinsicht. Der Zuwachs an Taufbewerbern und Gläubigen wirft schwierige Fragen auf. Oft schwingt der Verdacht des Missbrauchs des Asylrechts mit, was jedoch auf keinen Fall zum Generalverdacht werden darf. Deshalb erfordert die seelsorgliche Arbeit mit Flüchtlingen
Santiago Bueno Salinas,
Der Autor, Inhaber des Lehrstuhls für Kanonisches Recht an der Theologischen Fakultät der Universität Barcelona, präsentiert mit diesem Werk eine grundlegend umgearbeitete und erweiterte Fassung seiner im Jahre 1985 als Doktor-These veröffentlichten Monographie „La noción de persona jurídica en el Derecho canónico“; da er sie als neues Werk versteht, und nicht als Zweitauflage des soeben genannten, hat er auch einen neuen Titel gewählt. Absicht des Autors ist es, den Begriff,
Andreas Kowatsch,
Die Römisch-katholische Kirche als universale Größe ist wesentlich territorial strukturiert. Die territoriale Verfasstheit einer Teilkirche will einer Zersplitterung der kirchlichen Gemeinschaft und der Organisation nach rein personalen Kriterien vorbeugen und so die Seelsorge an den Gläubigen bestmöglich gewährleisten. Da diese Form aufgrund verschiedener Gegebenheiten nicht immer möglich ist, die Kirche jedoch auch in solchen Situationen ihre Heilssendung erfüllen möchte, ergänzt
Markus Graulich/Johanna Rahner (Hrsg.),
Eine einleitende Zusammenschau und Einordnung der zwölf Beiträge des zu besprechenden Sammelbandes erübrigt sich, weil es die Herausgeber selbst übernommen haben, in einem Vorwort für einen entsprechenden Überblick zu sorgen (7–12). Demnach gliedert sich der Sammelband in vier Teile: Der biblische Teil umfasst die beiden Beiträge von Katharina Pyschny zum Alten Testament sowie von Thomas Söding zum Neuen Testament. Zum kirchengeschichtlichen Teil gehören die drei Beiträge von Andreas Weckwert zu