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In diesem Sammelband der Reihe „Sozialethik konkret“ wird die vielschichtige Problematik einer globalen und gerechten Umweltpolitik aufgegriffen und aus der Sicht unterschiedlicher wissenschaftlicher Disziplinen diskutiert. Im Diskurs der verschiedenen Wissenschaften sollen eine ausgewogene Beurteilung der Thematik erreicht, Vorschläge zur konkreten Gestaltung von Reformprozessen und konkrete Ausgestaltungen der Umweltpolitik erarbeitet und offene und weiterführende Fragestellungen identifiziert werden.
Der Reformator hat aus seinem Glaubensverständnis heraus eine spezifische Einstellung zur weltlichen Ordnung und ihrem Recht gefunden, die sehr wirkmächtig geworden ist. Ihren Mittelpunkt findet Luthers Staatsauffassung in seiner Lehre von den zwei Reichen und zwei Regimenten. Dem „Reich der Welt“ kommt dabei in erster Linie die Funktion der zwangsweisen Durchsetzung einer äußeren Rechts- und Friedensordnung zu. Eine christliche Obrigkeit hat darüber hinaus die Aufgabe einer umfassend verstandenen Gemeinwohlförderung. Dies schließt insbesondere Armenfürsorge, Krankenpflege und ein öffentliches Bildungswesen ein. Hier liegen die Anfänge des modernen Wohlfahrtsstaates.
An der Zeitenwende vom 20. zum 21. Jh. ist der Staat wieder zum Thema geworden. Von »tektonischen Verschiebungen kaum überschätzbaren Ausmaßes« ist die Rede. Dem treten Stichworte wie der »integrierte Verfassungsstaat« und Modelle »offener Staaten« zur Seite. Die einen sehen den Nationalstaat in der »Sinnkrise«, die anderen verkünden den »Abschied vom Nationalstaat«. Wieder andere träumen vom »Weltstaat« oder von einer »Welt jenseits des Staates«. Diese Szenarien haben die staats(rechts)wissenschaftliche Forschung nachhaltig inspiriert. Als zentrale Leitideen reflektieren der Transnationalismus, der Konstitutionalismus, das Governance-Konzept, die Idee der Verfassungsstaatlichkeit und der Dialogische Pluralismus diesen Wandel von Staat und Staatlichkeit. Aber was sagen uns diese Reflexionsdiskurse über das Selbstverständnis der Rechtswissenschaft? Welches Verhältnis von Theorie und Praxis (des Rechts) spiegelt sich in ihnen wider?