Wahres und vertretbares Verstehen

In: Verstehen und Interpretieren
Author:
Friedrich Reinmuth
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Im Folgenden geht es mir um das Verstehen und Interpretieren von Texten als Texten, die von bestimmten Autoren (oder auch Autorengruppen) in bestimmten Umgebungen geäußert worden sind.1 Bezüglich des Verstehens von Texten unter dieser Rücksicht möchte ich zwei Maßstäbe des gelingenden bzw. richtigen Verstehens, nämlich wahres und vertretbares Verstehen, unterscheiden: Wahres Verstehen ist mit Verständnissen verbunden, die vom Autor intendiert sind. Dagegen ist vertretbares Verstehen mit Verständnissen verbunden, die besten Wissens und Gewissens vertretbar sind. Dass ein Verständnis besten Wissens und Gewissens vertretbar ist, kann so bestimmt werden, dass es durch das Interpretieren gemäß bestimmten hermeneutischen Maximen und Präsumtionsregeln erreicht werden kann (1). Vor dem Hintergrund eines Versuchs, diese Maximen und Präsumtionsregeln für die logische Rekonstruktion argumentativer Texte auszudifferenzieren, soll sodann an einem Beispiel illustriert werden, wie sich unter der ausgemachten Verbindung zwischen vertretbarem Verstehen und der Erreichbarkeit eines Verständnisses unter Maximen und Präsumtionsregeln für bzw. gegen die Vertretbarkeit eines Verständnisses argumentieren lässt. Damit soll insbesondere veranschaulicht werden, dass ein an die Erstellbarkeit bestimmter Interpretationen resp. Verständnisse gebundener Begriff des vertretbaren Verstehens zumindest manchmal eine Auszeichnung von Verständnissen als (nicht) vertretbar erlaubt (2). Anschließend ist auf den Zusammenhang zwischen wahrem Verstehen, vertretbarem Verstehen und Maximen und Präsumtionsregeln einzugehen: Einerseits bemisst sich die Tauglichkeit von Maximen und Präsumtionsregeln auch daran, inwieweit ein über die Erreichbarkeit von Interpretationen unter diesen Maximen und Präsumtionen gefasstes vertretbares Verstehen und wahres Verstehen oftmals in einem Maß zusammenfallen, das einen störungsfreien Ablauf von Kommunikations- und anderen Handlungszusammenhängen erlaubt. Andererseits ist das vertretbare Verstehen in einem gewissen Sinne primär, wenn es um intersubjektiv nachvollziehbares Verstehen geht, und lässt sich nicht einfach als eine Annäherung an das wahre Verstehen begreifen. So scheint wahres Verstehen durch einzelne Interpretationen nicht methodisch erreichbar zu sein. Insbesondere aber gilt, dass Verstehensversuche normalerweise auf bereits Verstandenes zurückgreifen (müssen), wobei ein Rückgriff auf vertretbare Verständnisse kaum vermeidbar sein dürfte – auch dann, wenn Verstehensversuche »lediglich« auf wahrscheinlich wahre Verständnisse abzielen. Insofern ist fraglich, ob das wahre Verstehen einen geeigneten Maßstab korrekter Interpretationen und korrekten bzw. richtigen Verstehens abgibt (3). Abschließend ist zusammenfassend festzuhalten, dass der Maßstab des vertretbaren Verstehens im Gegensatz zum Maßstab des wahren Verstehens eine tatsächlich einlösbare Unterscheidung zwischen richtigen und falschen Verständnissen erlaubt (4).

1. Wahres und vertretbares Verstehen

Oftmals verstehen wir Texte ohne weitere Anstrengung, quasi »automatisch« so, dass Folgehandlungen jedenfalls nicht aufgrund unseres Verständnisses scheitern. Wir lesen etwa ›Aufzug außer Betrieb‹ und nehmen, ohne groß nachzudenken, das Kind auf den Arm und bugsieren den Kinderwagen die Treppe hinunter. Manchmal verstehen wir jedoch auch bewusst: Wir machen uns unser Verständnis bewusst, d. h., wir artikulieren es – zumindest »im Geiste« und zumindest in Teilen –, etwa wenn wir überlegen, wie ein komplizierteres Kochrezept zu verstehen ist. Auch im Fall des unreflektierten, spontanen Verstehens sind wir normalerweise in der Lage, ein Verständnis zu artikulieren. Im Folgenden möchte ich mich auf das Verstehen von Texten beschränken, insofern sich diesem Verstehen ein artikulierbares Verständnis zuordnen lässt. Beispiele für artikulierte Verständnisse eines Textes T (z. B. des zweiten Kapitels von Anselms Proslogion) wären etwa:

a) T ist ein Gebet.

b) In T wird Gott um Einsicht gebeten.

c) In T argumentiert der Autor ausgehend von den Gründen … für die These, dass ….

d) In T legt der Autor eine Argumentation vor, die sich wie folgt paraphrasieren lässt: ….

Dabei werden in den ersten drei Fällen Aussagen über den zu verstehenden Text gemacht, während im vierten Fall neben einer Aussage über den Text auch eine Paraphrase des Textes Teil des artikulierten Verständnisses ist. Unabhängig davon, ob ein Verständnis als Kommentar oder auch als Paraphrase artikuliert wird, entspricht es in seinem Verhältnis zum zu verstehenden Text offenbar einer Interpretation im Resultat- bzw. Text-Sinn – ohne unbedingt das Resultat eines konkreten Interpretationsgeschehens sein zu müssen.2

Offenbar betrachten wir nicht alle Verständnisse als gleichwertig, vielmehr lässt sich mit Scholz »ein intersubjektiver Unterschied zwischen Richtigverstehen und Falschverstehen«3 feststellen, wozu Scholz weiter ausführt:

Wo es den Unterschied zwischen Richtig und Falsch gibt, dort gibt es auch Regeln. Und daß es diesen Unterschied gibt, heißt nichts anderes als, daß wir einen solchen Unterschied machen. Wir gehören einer Gruppe an, in welcher implizite Regeln gelten, nach denen sich bemißt, ob eine Interpretation einer Argumentation korrekt oder inkorrekt ist. Zu ermitteln bleibt, welche Regeln dies sind.4

Scholz’ Ausführungen lassen sich sicher verallgemeinert lesen. Die Situation gleicht damit etwa der bei der Beurteilung von Schlüssen: Wir machen einen Unterschied zwischen korrekten und inkorrekten Schlüssen, wobei oftmals weitgehende Einigkeit darüber herrschen dürfte, dass ein bestimmter Schluss (nicht) zulässig ist. Damit ist aber noch nicht gesagt, dass wir nur deswegen schon über explizite und allgemein anerkannte Schlussregeln oder andere Maßstäbe für korrektes Schließen verfügen. Wie im Falle des korrekten Schließens ist davon auszugehen, dass wir nicht einfach die impliziten Regeln ermitteln können, nach denen sich unsere – nicht immer konsenten – Beurteilungen von Verständnissen (bzw. im Falle des Schließens: von Schlüssen) richten, sondern dass sich alternative Vorschläge für Regeln bzw. Kriterien ergeben, die unsere vortheoretischen Urteile mehr oder weniger gut abdecken.5

Auf die Frage, wann ein Verständnis allgemein als richtig gelten kann bzw. soll, werden unterschiedliche Antworten gegeben. Scholz selbst stellt vor allem die Rolle von Präsumtionsregeln, insbesondere Rationalitätsunterstellungen und »Präsumtionen von Vollkommenheiten«6, dar und sieht diese als »unentbehrliche Mittel für das richtige Verstehen«7, die »konstitutiv für unsere Verständigungs- und Interpretationspraxis«8 sind. Ich möchte hier zunächst zwei prominente Antworten bzw. Antwortlinien unterscheiden: Einerseits kann man fordern, dass richtige bzw. korrekte Verständnisse solche sind, die vom Autor gemeint, intendiert sind, andererseits kann man die Richtigkeit von Verständnissen aber auch an die Erfüllung »externer« Kriterien binden, die keine Übereinstimmung mit den wahren Absichten des Autors verlangen. Ein Vertreter der ersten Position ist etwa Ineichen:

Norm des wahren Verstehens eines sprachlichen Ausdruckes kann nur der vom Autor gemeinte Sinn sein. Wir haben einen Text dann verstanden, wenn wir den vom Autor gemeinten Sinn erfaßt haben. Im Anschluß an diese Formulierung läßt sich auch für die Auslegung festhalten: eine Auslegung ist dann wahr, wenn sie den vom Autor gemeinten Sinn erfasst. Allerdings spricht man im Zusammenhang von Verstehen und Auslegen des Sinnes sprachlicher Ausdrücke eher von korrektem als von wahrem Verstehen und Auslegen.9

Besonders prominent wurde diese Auffassung von E. D. Hirsch in Validity in Interpretation vertreten. Hirsch argumentiert für diese Fassung der Korrektheit des Verstehens (und Interpretierens) unter Verweis darauf, dass es keine guten Alternativen gäbe:

If his [the interpreter’s] claim to validity is to hold, he must be willing to measure his interpretation against a genuinely discriminating norm, and the only compelling normative principle that has ever been brought forward is the old-fashioned ideal of rightly understanding what the author meant. Consequently, my case rests […] on the fact that it is the only kind of interpretation with a determinate object, and thus the only kind that can lay claim to validity in any straightforward and practicable sense of that term.10

Auch Ineichen scheint davon auszugehen, dass nur der Bezug auf den vom Autor gemeinten Sinn das Verstehen und Interpretieren vor der Beliebigkeit retten könne.11 Als wahres Verstehen soll im Folgenden ein Verstehen angesprochen werden, bei dem das erreichte Verständnis vom Autor gemeint bzw. intendiert ist. Richtiges Verstehen im Sinne von Hirsch und Ineichen ist dementsprechend wahres Verstehen. Dieses wäre bei a) etwa (nur) erreicht, wenn T vom Autor als Gebet intendiert wurde, bei b), wenn der Autor Gott in T um Einsicht bitten wollte, bei c), wenn der Autor in T ausgehend von den genannten Gründen für die genannte These argumentieren wollte, und bei d), wenn der Autor in T eine Argumentation vorlegen wollte, die die durch die Paraphrase zugeschriebenen Eigenschaften hat.12

Dabei lässt sich das wahre Verstehen unterschiedlich ausgestalten. So schränkt etwa Hirsch die zu ermittelnden wahren Verständnisse auf solche ein, die teilbare sprachliche Verständnisse sind: »Verbal meaning is whatever someone has willed to convey by a particular sequence of linguistic signs and which can be conveyed (shared) by means of those linguistic signs«13. Während Hirsch die Grenzen betont, die dem Autor durch eine gemeinsame Sprache gesetzt sind, und festhält, dass »no textual meaning can transcend the meaning possibilities and the control of the language in which it is expressed«14, stellt Davidson die Bedeutung geteilter Sprachen für erfolgreiche Verständigung unter Verweis auf Beispiele für abweichenden oder inkorrekten Sprachgebrauch teils radikal infrage und fordert ohne Einschränkung: »What must be shared is the interpreter’s and the speaker’s understanding of the speaker’s words.«15

Alternativen zum wahren Verstehen als Maßstab dafür, ob ein Verständnis eines Textes – als eines Textes, der von einem bestimmten Autor in einer bestimmten Umgebung geäußert wurde – richtig ist, ergeben sich, wenn ein richtiges Verständnis nicht zwingend daran gebunden wird, dass es vom Autor tatsächlich gemeint bzw. intendiert wurde, sondern daran, dass es bestimmten »externen« Kriterien genügt. In diese Richtung gehen etwa die folgenden Überlegungen von Rescher:

A plausible interpretation of a text provides a good (defensible, substantiable) answer to the questions: What is it that the author of the text actually or probably intended to assert by it? Would this writer be likely to accept it as a suitable reformulation of the text. There is always a person orientation at issue. But the issue is not really altogether autobiographical – is not just: What was in the author’s mind in writing the text? Rather it is something more general, impersonal, universalistically rational: What could any reasonable person plausibly be taken to mean by saying the things the author said? Text interpretation is not a psychological probing of a person’s mind. It is a rational analysis of statement contents viewed in the wider context of authorship.16

Rescher schlägt sodann ein komparatives Kriterium vor:

Principle of Normativity: The better (the more smoothly and coherently) an interpretation fits a text into its wider context, the better it is as an interpretation.17

Ähnliche Überlegungen finden sich bei John Reichert, der dafür argumentiert, dass »of two conflicting interpretations the better is the one that accounts for the words of the text more completely, simply, consistently, and coherently«18. Reichert argumentiert ähnlich wie Hirsch unter Verweis darauf, dass es keine guten Alternativen gäbe.19 Diesbezügliche Überlegungen werden später aufgenommen (↓3). Auch Scholz lässt sich, insofern er, wie oben zitiert, bestimmte Präsumtionsregeln als »konstitutiv für unsere Verständigungs- und Interpretationspraxis«20 auszeichnet, evtl. zu den Vertretern einer auf »externe« Kriterien abstellenden Auffassung davon, was ein richtiges Verständnis ausmacht, zählen.

Als eine mögliche Alternative zum wahren Verstehen als Maßstab des richtigen Verstehens und Interpretierens soll im Folgenden speziell das besten Wissens und Gewissens vertretbare Verstehen betrachtet werden (kurz: vertretbares Verstehen). Danach ist ein Verständnis richtig, wenn man es dem Autor des fraglichen Textes besten Wissens und Gewissens zumuten kann. Dass ein Verständnis einem Autor besten Wissens und Gewissens zugemutet werden kann und somit besten Wissens und Gewissens vertretbar ist, soll genauer so verstanden werden, dass es sich durch das Interpretieren gemäß bestimmten hermeneutischen Maximen und Präsumtionsregeln erreichen lässt. Ein Verständnis ist danach genau dann vertretbar, wenn es sich durch eine Interpretation (im Resultat- bzw. Text-Sinn) darstellen lässt, die sich durch das Interpretieren gemäß bestimmten Maximen und Präsumtionsregeln erstellen lässt. Unter diesen ist insbesondere auf die hier im Anschluss an Siegwart und Scherb als Immanenz- und Benevolenzmaxime angesprochenen Maximen und die Präsumtionsregeln abzuheben.21

Insofern Verständnisse besten Wissens vertretbar sein sollen, ist der Immanenzmaxime zu folgen: Interpretationen sind am zu verstehenden bzw. zu interpretierenden Text, dem Interpretandum, der Äußerungsumgebung, dem Autor und dessen Sprache auszurichten.

Solche Forderungen sind fester Bestandteil der hermeneutischen Tradition. So lautet etwa Schleiermachers »Erster Kanon« der grammatischen Auslegung:

Alles was noch einer näheren Bestimmung bedarf in einer gegebenen Rede, darf nur aus dem dem Verfasser und seinem ursprünglichen Publikum gemeinsamen Sprachgebiet bestimmt werden.22

Diese Forderung stellt offenbar auf Sprachimmanenz ab. Ebenso fordert Boeckh, dass die historische Interpretation, die auf das Verstehen »aus dem Wortsinn in Beziehung auf reale Verhältnisse«23 abzielt, »auf keinen Fall weiter gehen [darf], als der grammatische Sinn der Worte es zulässt«24, wobei für Boeckh der grammatische Sinn »die Gesammtheit des gangbaren Ausdrucks«25 umfasst.

Während diese Forderungen auf Sprache und Text abzielen, fordert Schleiermachers »Zweiter Kanon« der grammatischen Auslegung eine Berücksichtigung des Kontextes bei der Bestimmung des Sinns von Wörtern:

Der Sinn eines jeden Wortes an einer gegebenen Stelle muß bestimmt werden nach seinem Zusammensein mit denen die es umgeben.26

Eine Berücksichtigung der Umgebung wird auch durch Boeckhs Forderung verlangt, dass »nicht mehr in die Worte gelegt werden [darf], als die, an welche der Autor sich wendet, dabei denken konnten«27. Bernheim fordert in Anlehnung an Boeckh, dass »man als Kardinalfrage methodischer Interpretation festhalten [muss]: was wollte, was konnte der Autor mit seinen Worten ausdrücken«28. Soll das vertretbare Verstehen eine Alternative zum wahren Verstehen sein, dann muss die Frage danach, was der Autor ausdrücken wollte, als Frage nach Absichten, die sich dem Autor plausiblerweise zuschreiben lassen, verstanden werden.

Nicht nur eine Ausrichtung der Interpretation auf Sprache, Text, Autor und Umgebung, wie sie etwa von Boeckh mit der grammatischen, generischen, individuellen und historischen Interpretation eingefordert wird,29 und entsprechende Regeln und Maximen finden sich in der hermeneutischen Tradition, sondern auch Forderungen nach benignitas, wie Scholz umfassend dargestellt hat.30 Solche Forderungen lassen sich auf die Vertretbarkeit besten Gewissens beziehen: Insofern Deutungen besten Gewissens vertretbar sein sollen, ist der Benevolenzmaxime zu folgen, das Interpretandum ist möglichst »stark« zu machen. Insbesondere sollte es keine – bekannten oder naheliegenden – gleich immanenten Interpretationen geben, die dem Interpretandum bzw. dessen Autor weniger Mängel zuschreiben. So schreibt Scholz mit Blick auf Argumentationen: »Ziehe von mehreren mit den prima-facie-Daten gleich gut verträglichen Interpretationen diejenige vor, die der Argumentation die meisten und wichtigsten Vollkommenheiten zuschreibt«31. Dabei hängt die Ausgestaltung der Benevolenz auch davon ab, welcher Textgattung man den Text zuordnet und welche Zwecke man dem Autor unterstellt.

Gemein ist den Maximen, dass die verfügbaren »Daten« regelmäßig nicht für ihre Anwendung ausreichen. Gegeben ist zunächst nur der Text: »The text – the sequence of words we choose to talk about – is the datum«32. Noch schärfer formuliert Hirsch: »The text does not exist even as a sequence of words until it is construed; until then, it is merely a sequence of signs«33. Nur anhand der gegebenen Wort- bzw. Zeichenfolge lässt sich jedoch kaum »sinnvoll« unter Einhaltung der Maximen interpretieren. Um etwa Schleiermachers oben zitierten ersten Kanon zu befolgen, muss man offenbar auf Aussagen zum (mutmaßlichen) Autor und seinem ursprünglichen Publikum sowie zu deren »gemeinsamem Sprachgebiet« zurückgreifen. Um Schleiermachers zweiten Kanon zu befolgen, sind allererst Worte zu ermitteln. Dass dies Aussagen zur mutmaßlichen Äußerungssprache und den Rückgriff auf eine Grammatik derselben erfordert, kann man sich deutlich machen, wenn man in scriptio continua geschriebene Manuskripte betrachtet.34 Boeckhs Forderung nach Beachtung des »grammatischen Sinns der Worte« erfordert offensichtlich ebenso Aussagen zu Äußerungssprache und ihren Regeln.

Wie kommt man nun zu solchen Aussagen? Zunächst lässt sich festhalten, dass nur in den wenigsten Fällen der Text allein gegeben ist. So wissen wir oftmals, wann (in welchem Zeitraum) ein Text von wem (welchem bzw. was für einem Autorenkreis) verfasst wurde. Auch können wir oftmals feststellen, dass ein Text sich als Text einer bestimmten Sprache lesen lässt, für die gewisse – oftmals in Wörterbüchern und Grammatiken gesammelte – Standarddeutungen verfügbar sind. Ferner verfügen wir meist über Gattungstheorien, die Gattungen unterscheiden, mit Zwecken verbinden und bestimmte Erfolgsbedingungen angeben. So versuchen etwa Logik und Argumentationstheorie zu bestimmen, welche Texte als Argumentationen anzusehen sind, welchem Zweck diese dienen und wann sie als erfolgreich (resp. korrekt) zu bewerten sind. Derartiges Hintergrundwissen und derartige Hintergrundtheorien gehören zum Rahmen der Interpretation.

Der in einem Interpretationsrahmen verfügbare Bestand an Hintergrundwissen und begrifflichen Ressourcen und die tatsächlich verfügbaren Daten allein reichen allerdings regelmäßig noch nicht aus, um zu Aussagen über den Text und seinen Autor zu kommen, die für eine Anwendung der Maximen reichhaltig genug wären. So ergibt sich etwa daraus, dass ein Text sich als Text einer bestimmten Sprache lesen lässt, noch nicht zwingend, dass er als Text dieser Sprache geäußert wurde. So vertritt jemand, der akzeptiert, dass ein bestimmter Text (auch) als hebräischer Text gelesen werden kann, und der akzeptiert, dass dieser Text von Autoren, die Hebräisch sprachen, an Menschen, die Hebräisch sprachen, gerichtet wurde, der aber der Auffassung ist, dass dieser Text eigentlich in einer Geheimschrift verfasst ist, damit noch keine miteinander unverträglichen Aussagen.

Eine Möglichkeit, mit dieser Situation umzugehen, ist es, auf empirische bzw. evidenzbasierte Hypothesen zurückzugreifen. Etwa: Wenn ein Text sich als hebräischer Text lesen lässt und von Autoren, die Hebräisch sprachen, an Menschen, die Hebräisch sprachen, gerichtet wurde, dann ist es wahrscheinlicher, dass dieser Text als hebräischer Text geäußert wurde, als dass er in einer Geheimsprache geäußert wurde. Ein solcher Ansatz wird etwa von Hirsch, Schurz und Bühler verfolgt.35 Hier soll jedoch aus Gründen, die im übernächsten Abschnitt erläutert werden, ein anderer Ansatz gewählt werden (↓3).

Als Alternative bietet sich die Nutzung hermeneutischer Präsumtionsregeln an, wie sie von Scholz insbesondere mit Blick auf Benevolenzprinzipien ausgearbeitet wurden. Scholz stellt zur Funktion von Präsumtionsregeln im Allgemeinen fest:

Präsumtionsregeln werden in Situationen relevant, bei denen die entscheidungsrelevante Überlegung an der Frage hängt, ob ein bestimmter Sachverhalt q (oder ob nicht-q) vorliegt, bei denen keine zureichenden Gründe für die eine oder andere Annahme vorliegen, der Überlegungs- oder Entscheidungsprozeß aber dennoch weiterlaufen muß. In einer solchen Lage instruiert eine Präsumtionsregel die Person dahingehend, sie solle, gegeben p, q zu einer Prämisse in dem weiteren Überlegengsprozeß machen. Die Klausel »bis Du zureichende Gründe hast, zu glauben, daß q nicht der Fall ist« unterstreicht die Widerleglichkeit der Präsumtion.36

Zu den hermeneutischen Präsumtionsregeln lassen sich dabei zum einen (Regeln für) Normalitätsvermutungen bzw. -präsumtionen zählen, zum anderen Präsumtionsregeln, die es erlauben, die im Rahmen einer Interpretation verfügbaren Standarddeutungen und begrifflichen Ressourcen zu nutzen.37

Beispiele (für Regeln für) Normalitätspräsumtion sind etwa die Forderungen, außer bei starken Gegenindikationen davon auszugehen, (i) dass ein Autor, der Zeichenketten äußert, die prima facie Ausdrücke einer bekannten Sprache sind, diese als Ausdrücke einer der bekannten Sprachen, zu denen diese Ausdrücke gehören, äußert und sie dementsprechend als Ausdrücke einer dieser Sprachen verwendet, (ii) dass diejenigen, an die ein Autor sich prima facie zu wenden scheint, auch die Adressaten seiner Äußerung sind38 und (iii) dass die Äußerungssprache weitgehend von Autor und Adressaten geteilt wird bzw. im Ausgang von einer geteilten Sprache und den Äußerungen des Autors (etwa wenn dieser neue Ausdrücke einführt) teilbar ist. Diese Präsumtionen helfen u. a. dabei, eine Bestimmung des »dem Verfasser und seinem ursprünglichen Publikum gemeinsamen Sprachgebiet[s]« vorzunehmen. Geht man davon aus, dass ein Text als hebräischer Text gelesen werden kann und dass dieser Text von Autoren, die Hebräisch sprachen, zumindest prima facie an Menschen, die Hebräisch sprachen, gerichtet wurde, so ist – außer bei starken Gegenindikationen – davon auszugehen, dass diese Menschen tatsächlich die Adressaten sind und dass der Text als hebräischer Text (bzw. als Text in einer Variante des Hebräischen) zu lesen ist.

Die Nutzung der im Rahmen der Interpretation verfügbaren Standarddeutungen für die Äußerungssprache und der begrifflichen Ressourcen, etwa grammatischer und gattungstheoretischer Ressourcen, wird durch die Voraussetzung der Immanenz des gewählten Rahmens erlaubt und gefordert. Diese fordert etwa, außer bei starken Gegenindikationen davon auszugehen, dass die Beschreibungs- und Analysebegrifflichkeiten des gewählten Rahmens sowie die in diesem Rahmen verfügbaren Standarddeutungen immanent sind. Damit lassen sich etwa in Wörterbüchern und Grammatiken vorgegebene Standarddeutungen nutzen, um das, »was noch einer näheren Bestimmung bedarf in einer gegebenen Rede«, zu deuten. Damit kann etwa die im Rahmen einer Interpretation vorhandene Grammatik der mutmaßlichen Äußerungssprache genutzt werden, um Worte zu bestimmen und so Schleiermachers zweiten Kanon der grammatischen Interpretation zu erfüllen. Speziell mit der Voraussetzung der (Nicht-)Immanenz von (Non-)Standarddeutungen lässt sich der »grammatische Sinn der Worte« – außer bei starken Gegenindikationen – auf den durch die Standarddeutungen vorgegebenen Sinn begrenzen.

Die Voraussetzung der Immanenz der im Rahmen der Interpretation verfügbaren Gattungsbegrifflichkeiten erlaubt es sodann, »das Werk unter eine gewisse Gattung [zu] bringen, ihm einen gewissen Zweck bei[zu]legen«39. Für den Übergang von der Bestimmung eines Textes als Text einer bestimmten Gattung, die nach unseren Vorgaben mit bestimmten Zwecken verbunden ist, zu der Zuschreibung entsprechender Absichten des Autors ist dabei auch die Präsumtion von Rationalität, insbesondere einer gewissen Zweck-Mittel-Rationalität erforderlich.40 Diese (und die Forderung der Benevolenz) erlauben es dann auch, Deutungen vorzuziehen, die den über die Gattung ermittelten Zwecken des Autors zuträglich sind. Die Unterstellung einer gewissen Zweck-Mittel-Rationalität spricht auch für die Bevorzugung von Standarddeutungen, insofern man unterstellt, dass der Autor von seinen Adressaten verstanden werden wollte und sich deshalb an den normalen Sprachgebrauch hält, und insofern die Standarddeutungen aus Sicht des Interpreten den üblichen Sprachgebrauch dokumentieren.

Die bisher genannten Präsumtionen helfen bei der Beantwortung der Frage »was wollte, was konnte der Autor mit seinen Worten ausdrücken«, indem sie einerseits die Deutungsmöglichkeiten dafür, was der Autor mit seinen Worten ausdrücken konnte, einschränken und andererseits speziell über die Bestimmung der Textgattung Aussagen dazu erlauben, was er ausdrücken wollte. Diesbezüglich ist auch die Normalitätspräsumtion für das Redehandeln einschlägig, die fordert, außer bei starken Gegenindikationen davon auszugehen, dass Agenten normal redehandeln, d. h., so redehandeln, dass ihr Redehandeln den Konventionen der mutmaßlichen Äußerungssprache und allgemeinen Konventionen des Sprachgebrauchs genügt.41 Zu diesen Konventionen sollen hier auch die Griceschen Konversationsmaximen gezählt werden.42 Damit lassen sich etwa – außer bei entsprechenden Gegenindikationen – bestimmte Deutungen ausschließen, unter denen der Autor gegen diese Maximen verstoßen würde.43

Aussagen, die relevant dafür sind, was der Autor ausdrücken wollte und was »die, an welche der Autor sich wendet, dabei denken konnten«, lassen sich auch unter Rückgriff auf die Normalitätspräsumtion für die Aussagen, die ein Redeagent für wahr hält, gewinnen, welche fordert, außer bei deutlichen Gegenindikationen davon auszugehen, dass Redeagenten (nur) solche Aussagen für wahr halten, die in ihrer Sprachgemeinschaft allgemein als wahr gelten. Dies erlaubt es etwa, unter Rückgriff auf Rationalitätspräsumtionen bzw. Benevolenzüberlegungen Deutungen auszuschließen, die einem Autor – ohne das Vorliegen entsprechender Indikationen – zuschreiben, Aussagen für wahr gehalten zu haben, die in seiner Sprachgemeinschaft allgemein abgelehnt werden.44

Nicht zuletzt ist nach der Normalitätspräsumtion für die gegenseitigen Einschätzungen der Redeagenten außer bei starken Gegenindikationen davon auszugehen, dass Redeagenten sich gegenseitig im Einklang mit den vorhergehenden Normalitätspräsumtionen einschätzen und dass die Redeagenten davon ausgehen, dass sie sich gegenseitig so einschätzen. Die Bedeutung der gegenseitigen Einschätzungen wird von Scholz besonders hervorgehoben.45 Scholz argumentiert sogar dafür, dass bzgl. hermeneutischer Präsumtionsregeln »ein System gemeinsamer Überzeugungen und wechselseitiger Erwartungen« besteht und dass diese »höherstufige implizit geltende Sprachregeln, die für unsere Sprachpraxis konstitutiv sind«46, darstellen. Dass dies so ist, dürfte sich aber ohne Rückgriff auf Präsumtionsregeln bei der Deutung einschlägiger Äußerungen und Äußerungsresultate schwer nachweisen lassen und soll daher hier ebenfalls Gegenstand einer Präsumtion sein.

Als teilweise übergeordnete Präsumtionsregeln lassen sich allgemeine Verstehbarkeitspräsumtionen angeben. So fordert etwa Reichert »to treat the work as the act of an intending author doing what he does for reasons that he trusts will be apparent and make sense«, was für Reichert einschließt, dass man »proceeds on the assumption that the text is coherent though one knows that it may not be so«.47 Solche übergeordneten Forderungen lassen sich als Präsumtion der prinzipiellen Verstehbarkeit/Cum-effectu-Präsumtion zusammenfassen: Außer bei starken Gegenindikationen ist davon auszugehen, dass Texte als Resultate zielgerichteten und (subjektiv) zweckrationalen Redehandelns ihrer Autoren zu verstehen sind.48

Maximen und Präsumtionsregeln sind zunächst Regeln, die das Interpretieren anleiten. Insofern vertretbares Verstehen an die Erreichbarkeit der Verständnisse unter diesen Regeln gebunden wird, wird auf eine andere Funktion von Regeln verwiesen, nämlich die evaluative Funktion. Die evaluative Funktion von Regeln betrifft dabei zum einen konkrete Handlungen, nämlich dann, wenn gefragt wird, ob eine bestimmte Handlung gemäß bestimmten Regeln korrekt ist. Sie betrifft aber zum anderen auch Handlungsergebnisse, nämlich dann, wenn gefragt wird, ob diese Ergebnisse regelgemäßer Handlungen sind. Sie betrifft aber auch mögliche Handlungsergebnisse, nämlich dann, wenn man fragt, ob diese sich durch regelgemäße Handlungen erreichen ließen. Es ist diese letzte evaluative Funktion, die mit der Rede der Erreichbarkeit von Verständnissen unter Maximen und Präsumtionsregeln aufgerufen wird: Es ist also nicht gefordert, dass vertretbare Verständnisse Resultate tatsächlich ausgeführter regeltreuer Interpretationen sind, sondern dass sie sich durch regeltreue Interpretationen erreichen ließen.49 Der Nachweis, dass ein Verständnis vertretbar ist, ist dabei normalerweise durch die Ausführung einer entsprechenden Interpretation zu erbringen. Dagegen verlangt der Nachweis, dass ein Verständnis unvertretbar ist, zu zeigen, dass sich keine entsprechende Interpretation erstellen lässt. Dabei sind zwei Relativierungen angezeigt: Erstens stellen Verstehensversuche oftmals nur auf bestimmte Aspekte eines Textes ab. Zweitens erfolgt die Beurteilung der Regeltreue von Interpretationen zunächst relativ auf einen bestimmten Interpretationsrahmen, der selber wiederum – etwa von einem geänderten Rahmen mit verändertem Hintergrundwissen aus – problematisiert werden kann.

Im nächsten Abschnitt soll vor dem Hintergrund eines Versuchs der Systematisierung und Ausdifferenzierung von Immanenz- und Benevolenzforderungen für die logische Rekonstruktion argumentativer Texte illustriert werden, wie sich für und gegen die Vertretbarkeit von Deutungen argumentieren lässt. Auf die Frage, warum der Ansatz des vertretbaren Verstehens mit seinem Rückgriff auf Präsumtionen nicht einfach als imperfekte Annäherung an den Ansatz des wahren Verstehens und den Rückgriff auf Wahrscheinlichkeitsaussagen betrachtet werden sollte, wird im übernächsten Abschnitt eingegangen.

2. Vertretbarkeit und Unvertretbarkeit nachweisen: Beispiel logische Rekonstruktion

Inwieweit ein auf die Erreichbarkeit von Verständnissen unter Maximen und Präsumtionsregeln bezogener Begriff des richtigen Verstehens dazu taugt, richtige und nicht richtige Verständnisse zu unterscheiden, hängt auch davon ab, wie umfassend und differenziert die Maximen und Präsumtionsregeln sind. Dabei gilt, dass Maximen und Präsumtionsregeln sich leichter systematisieren und ausdifferenzieren lassen, wenn man sich auf das Verstehen und Interpretieren von Texten einer bestimmten Gattung mit einer bestimmten Methode und bestimmten eingeschränkten bzw. genauer bestimmten Verstehensrücksichten beschränkt. Je nachdem, welche Zwecke mit Texten einer Gattung verfolgt werden, stehen andere Aspekte der Immanenz und Benevolenz im Vordergrund. Auch von der Wahl der Interpretationsmethode hängt ab, wie Immanenz- und Benevolenzmaximen auszugestalten sind. So stellt sich die Frage nach dem Verhältnis von Ausdrücken eines paraphrasierenden Textes zu denen des paraphrasierten Textes eben nur bei der Interpretation durch Paraphrase. Oftmals sind für die Analyse und Bewertung bestimmter Textgattungen auch spezielle begriffliche Mittel vorhanden, die auch für die Ausgestaltung der Maximen zu nutzen sind.

Der Versuch einer Systematisierung und Ausdifferenzierung von Immanenz- und Benevolenzforderungen wurde etwa für die logische Rekonstruktion argumentativer Texte unternommen.50 Die logische Rekonstruktion stellt eine Form der Interpretation durch Paraphrase dar, die auf die Erstellung explizitsprachlicher Fassungen gebrauchssprachlicher Texte, insbesondere Argumentationen, zielt. Diese Form der Interpretation ist insbesondere dann einschlägig, wenn es darum geht, Eigenschaften von Argumentationen zu ermitteln und zu beurteilen, die Voraussetzungsexplizitheit verlangen: So verlangt die anfechtungsfreie Beurteilung einer Argumentation, dass diese eindeutig als Folge bestimmter Sätze mit einer bestimmten Satzaussage und einem bestimmten performativen Modus (Behauptung der These, Anziehung eines Grundes, Folgerung, Annahme) bestimmt ist (grammatisch-strukturelle Voraussetzungsexplizitheit), dass alle Gründe offenliegen (horizontale Voraussetzungsexplizitheit) und dass alle Folgerungen und das für diese einschlägige Reglement vorliegen (vertikale Voraussetzungsexplizitheit).51 Sofern es bei einem Verständnis einer Argumentation wesentlich um entsprechende Aspekte geht, kann als Kriterium für die Vertretbarkeit eines Verständnisses speziell die Erstellbarkeit einer entsprechenden Rekonstruktion gewählt werden.

Im Folgenden soll nun illustriert werden, wie sich unter dieser Voraussetzung für und gegen die Vertretbarkeit von Verständnissen argumentieren lässt. Als Beispiel soll dabei folgender Text dienen:

[2‑1] Eike

(S1) Eike ist eine Frau. (S2) Eike ist Inges Mutter.52

Zu dessen Äußerung sei vorausgesetzt, dass dieser von einem deutschsprachigen Autor, genannt A, in normaler Art und Weise (also ohne Kopfschütteln etc.) in einer Umgebung geäußert wird, in der A von den ebenfalls deutschsprachigen Adressaten von [2‑1] keine weiteren Kenntnisse über Eike erwartet. Allerdings sei vorausgesetzt, dass A davon ausgeht, dass nicht nur er, sondern alle Beteiligten Inge kennen und wissen, dass Inge ein Mensch ist. Man kann sich die Umgebung weiter ausmalen, wenn man sich etwa vorstellt, dass A zunächst erzählt hat, Eike habe sich ein neues Kleid gekauft, was von den Adressaten (aus Unkenntnis über die Verwendung von ›Eike‹ als weiblichem Vornamen) mit Verwunderung aufgenommen wurde, woraufhin dann A zunächst den Satz ›Ach so, ihr kennt Eike gar nicht.‹ und dann die Sequenz unter [2‑1] äußert.

Im Folgenden sollen zwei Deutungen des von A geäußerten Textes betrachtet werden. Nach der ersten Deutung argumentiert A für die These ›Eike ist eine Frau‹, die in S1 behauptet wird, und zieht dazu in S2 die Aussage ›Eike ist Inges Mutter‹ an. Nach der zweiten Deutung argumentiert A für die Aussage ›Eike ist Inges Mutter‹, die in S2 gefolgert wird, und zieht dazu in S1 die Aussage ›Eike ist eine Frau‹ an. Nun soll illustriert werden, wie sich bzgl. ausgewählter Immanenzforderungen für die Vertretbarkeit der ersten Deutung argumentieren ließe, indem gezeigt wird, dass diese sich mit einer Rekonstruktion verbinden lässt, die (ausgewählten) Maximen und Präsumtionsregeln genügt. Sodann soll illustriert werden, wie sich gegen die Vertretbarkeit der zweiten Deutung argumentieren ließe, indem gezeigt wird, dass diese sich nicht mit einer solchen Rekonstruktion verbinden lässt.

Insofern der von A geäußerte Text rekonstruiert wird, ist er als Rekonstruendum anzusprechen. Um das Rekonstruendum zu rekonstruieren, wird eine Rekonstruenssprache benötigt. Dazu wird eine pragmatisierte Sprache erster Stufe mit klassischer Logik gewählt, deren Vokabular neben Performatoren, die den illokutionären Status eines Satzes ausdrücken, und logischen Konstanten zusätzlich die unter [2‑3] aufgeführten Ausdrücke enthält: den 1-stelligen Funktor ›die-M-von(..)‹, die 1-stelligen Prädikatoren ›F(..)‹ und ›H(..)‹ sowie die Individuenkonstanten ›e‹ und ›i‹. Ein Rekonstruens, also eine explizitsprachliche Paraphrase, das der ersten Deutung entspricht, nach der A für die Aussage, dass Eike eine Frau ist, argumentiert und dabei die Aussage, dass Eike Inges Mutter ist, als Grund anzieht, ist mit dem folgenden Rekonstruens gegeben:

Zum leichteren intuitiven Nachvollzug wird das Rekonstruens noch einmal mit verbalisierten Aussagen angegeben:

Die Legende ordnet jede nicht-logische Konstante der Rekonstruenssprache einem gebrauchssprachlichen Ausdruck zu. Das Rekonstruens ist ein 8-gliedriger explizitsprachlicher Text, wobei die Sätze unterteilt in Performatoren und Satzaussagen notiert sind. Die Kommentarspalte ganz links gehört nicht zum Rekonstruens, sondern gibt den Status der Glieder des Rekonstruens mit Bezug auf (Textraten) des Rekonstruendums an. So zeigt etwa ›S1‹ in Zeile 0 an, dass dieses Glied S1 ersetzt.

Das Rekonstruens dokumentiert (zusammen mit dem Kommentar) eine Deutung, ein Verständnis des Rekonstruendums und der einzelnen Sätze: S1 wurde als Behauptungssatz für die Aussage, dass Eike eine Frau ist, gedeutet (Zeile 0). S2 wurde als Anziehungssatz für die Aussage, dass Eike die Mutter von Inge ist, gedeutet (Zeile 1). In Zeile 2 markiert ›HG1‹, die Hinzufügung eines Grundes durch den Rekonstrukteur. Damit wird A zugeschrieben, die Aussage, dass die Mutter eines Menschen immer eine Frau ist, als Grund vorausgesetzt, aber nicht explizit angezogen zu haben. In Zeile 3 markiert ›H‹ eine Hinzufügung, und zwar die Hinzufügung einer Folgerung, mit der die Allaussage aus Zeile 2 auf den interessanten Fall spezialisiert wird. In Zeile 4 markiert ›HG2‹ die Hinzufügung eines weiteren Grundes, nämlich dass Inge ein Mensch ist. In Zeile 5 markiert ›H‹ die Ergänzung der konjunktiven Zusammenfügung der in den Zeilen 1 und 4 eingebrachten Gründe. Damit kann in Zeile 6 der Wenn-Teil der in Zeile 3 gefolgerten Wenn-Dann-Aussage gefolgert werden. In Zeile 7 erfolgt dann modo ponendo ponente die ergänzte abschließende Folgerung der These.

Das gesamte Rekonstruendum wurde damit als eine Argumentation für die These, dass Eike eine Frau ist, gedeutet. Genauer wird As Text als eine elliptische Argumentation gedeutet, in der A neben dem angezogenen Grund, dass Eike die Mutter von Inge ist, zwei weitere Gründe voraussetzt, nämlich dass die Mutter eines Menschen immer eine Frau ist und dass Inge ein Mensch ist.

Wie steht es nun um die Vertretbarkeit dieser Deutung? Mit den Präsumtionsregeln lässt sich zunächst davon ausgehen, dass Deutsch als Äußerungssprache anzusetzen ist und dass A seinen Text in normaler Art und Weise als einen deutschen Text, der aus den Sätzen ›Eike ist eine Frau.‹ und ›Eike ist Inges Mutter.‹ besteht, geäußert hat. Unter der Voraussetzung der Immanenz des gewählten Rahmens kann sodann davon ausgegangen werden, dass der Autor den gewählten Rahmen akzeptieren würde. Die Formalisierungen der Satzaussagen sind sodann als Standarddeutungen bzw. -formalisierungen für den gewählten Rahmen als immanent anzusehen. Bzgl. des performativen Status von S1 und S2 lässt sich zunächst festhalten, dass Aussagesätze i. S. d. traditionellen Grammatik, bei denen die finite Verbform im Indikativ steht und die keine anders gerichteten performativen Redeteile enthalten, u. a. als Behauptungs- und als Anziehungssätze verwendet werden können.

Da die normale Äußerung solcher Aussagesätze eine affirmative oder zumindest affirmativ »gefärbte« Äußerung der jeweiligen Satzaussagen darstellt, kann man A mit den Normalitätsvermutungen für das Redehandeln unterstellen, dass er die Aussagen von S1 und S2 akzeptiert. Mit der Normalitätspräsumtion für die von Redeagenten für wahr gehaltenen Aussagen kann man A sodann unterstellen, dass er die Aussage ›die Mutter eines Menschen ist immer eine Frau‹ für wahr hält. Nach den Voraussetzungen zur Äußerungssituation hält er sodann die Aussage ›Inge ist ein Mensch‹ für wahr. Damit gilt auch für die beiden im Rekonstruens ergänzten Gründe, dass sie immanente Ersetzungen vom Autor mutmaßlich akzeptierter Aussagen sind.

Die Frage, ob es immanent ist, den von A geäußerten Text als Argumentation für die Aussage, dass Eike eine Frau ist, anzusehen, wobei die Aussage, dass Eike Inges Mutter ist, als Grund angezogen wird, lässt sich auch unter Rückgriff auf die Präsumtionsregeln nicht ohne Weiteres beantworten. Mit Blick auf die Äußerungsumgebung ist es nicht unplausibel, dass A eine Argumentation für die These ›Eike ist eine Frau‹ vorlegen will, um seine Zuhörer in den Stand des Wissens bzgl. Eikes Geschlechts zu bringen. Ferner taugt die Satzaussage von S2 schon intuitiv als Grund für die Folgerung der Satzaussage von S1. Weitere unmittelbare Anhaltspunkte zur Bestimmung als Argumentation für die These ›Eike ist eine Frau‹ finden sich nicht.

Unter (einer starken Lesart) der Cum-effectu-Präsumtion kann allerdings davon ausgegangen werden, dass eine Deutung, bei der die »Daten«, die präsumierten »Daten« und die Zuschreibungen »zusammenpassen«, immanent ist. Eine solche Passung kann speziell darin bestehen, dass sich die Rekonstruktion unter der Voraussetzung der Zielimmanenz als ansonsten immanent auszeichnen lässt und dass sich weitere Immanenzforderungen als erfüllt ansehen lassen, wenn sich bei Voraussetzung der Erfülltheit anderer Forderungen zeigen lässt, dass sie erfüllt sind – und umgekehrt.53

Dies kann hier nur im Ansatz skizziert werden. Dazu sei vorausgesetzt, dass die Rekonstruktion zielimmanent ist, dass also die Bestimmung des Textes als Argumentation für die These, dass Eike eine Frau ist, immanent ist. Wie bereits gezeigt, kann man unabhängig von dieser Voraussetzung davon ausgehen, dass die Gründe und die These des Rekonstruens immanente Ersetzungen vom Autor mutmaßlich akzeptierter Aussagen sind (Gründe- bzw. allgemeiner Wahrheitsimmanenz). Für andere Rücksichten finden sich jedoch keine unmittelbaren Anhaltspunkte. So ist es etwa offen, ob nur Gründe eine Rolle spielen, die Ersetzungen von vom Autor angezogenen Gründen oder von von diesem mutmaßlich vorausgesetzten Gründen sind (Basenimmanenz). Ebenso finden sich keine Anhaltspunkte dafür, ob der performative Status von S1 und S2 immanent bestimmt wurde (Redehandlungsimmanenz). Unter der gemachten Voraussetzung der Zielimmanenz lässt sich hier jedoch ein Immanenzaufweis durch gegenseitige Abstützung vornehmen.

Dazu soll hier nur vorgeführt werden, dass die Rekonstruktion sich unter der Annahme, dass sie nicht nur zielimmanent, sondern auch redehandlungsimmanent ist, auch als basenimmanent auszeichnen lässt. Unter der Voraussetzung der Redehandlungsimmanenz sind die Bestimmung von S1 als Behauptungssatz und die Bestimmung von S2 als Anziehungssatz immanent. Damit folgte die immanente Ersetzung der These aber nicht aus der immanenten Ersetzung des einzigen explizit angezogenen Grundes, während die These aus der um immanente Ersetzungen zweier von A mutmaßlich akzeptierter Aussagen (›die Mutter eines Menschen ist immer eine Frau‹ und ›Inge ist ein Mensch‹) erweiterten Gründeklasse nonredundant folgt. Unter den zur Äußerungssituation gemachten Voraussetzungen geht A sodann davon aus, dass nicht nur er, sondern auch seine Adressaten die Aussage, dass Inge ein Mensch ist, für wahr halten. Mit den Normalitätspräsumtionen, speziell auch der Normalitätspräsumtion für die von Redeagenten für wahr gehaltenen Aussagen und der Normalitätspräsumtion für die gegenseitigen Einschätzungen der Redeagenten, ist sodann davon auszugehen, dass A annimmt, dass seine Adressaten die Aussage, dass die Mutter eines Menschen immer eine Frau ist, ebenfalls für wahr halten. Unter der Normalitätspräsumtion für das Redehandeln (unter Einschluss von Präsumtionen, die den Griceschen Maximen entsprechen) kann man damit wiederum davon ausgehen, dass A diese beiden Aussagen als geteilte Wahrheiten nicht angezogen, sondern vorausgesetzt hat.54

Umgekehrt ließe sich zeigen, dass die Rekonstruktion unter der Voraussetzung der Basenimmanenz (und der übergeordneten Voraussetzung der Zielimmanenz) auch als redehandlungsimmanent anzusetzen wäre. Insofern die einzelnen unsicheren Immanenzrücksichten sich »gegenseitig« stützen und die Deutung mit dem Wissen über die Äußerungssituation sowie den durch die Präsumtionsregeln generierten »Daten« vereinbar ist, kann sie als immanent, als besten Wissens vertretbar, angesetzt werden. Insofern weder die Gründe noch die These problematisch erscheinen und relativ auf die gewählte Logik alle Folgerungen korrekt sind, kann sie auch als non-malevolent, als besten Gewissens vertretbar angesetzt werden. Die Deutung kann damit insgesamt (bis auf Weiteres) als eine vertretbare (nicht: als die vertretbare) Deutung betrachtet werden.

Die bisherige Beispielbetrachtung sollte illustrieren, wie sich eine Deutung als vertretbar auszeichnen ließe, indem man zeigt, dass sie sich mit einer den Maximen und Präsumtionsregeln genügenden Rekonstruktion verbinden lässt. Der Beispieltext soll nun genutzt werden, um zu illustrieren, wie sich die Unvertretbarkeit einer Deutung relativ auf einen bestimmten Rahmen zeigen ließe, indem man nachweist, dass sie sich in diesem Rahmen nicht mit einer Interpretation – und hier speziell: Rekonstruktion – verbinden lässt, die den Maximen und Präsumtionsregeln genügt. Speziell soll illustriert werden, wie ein solcher Nachweis relativ auf einen prädikatenlogischen Rahmen für die zweite Deutung erfolgen könnte, nach der A für die in S2 gefolgerte These, dass Eike Inges Mutter ist, argumentiert und dazu in S1 als Grund anzieht, dass Eike eine Frau ist.

Die Überlegungen zur Äußerungssprache müssten hier wie bei der ersten Deutung erfolgen, so dass ebenfalls Deutsch als Äußerungssprache anzusetzen wäre. Unter der Voraussetzung der Immanenz des gewählten explizitsprachlichen Rahmens und speziell der (Nicht‑)Immanenz von (Non-)Standarddeutungen bzw. -formalisierungen und den Normalitätspräsumtionen müsste sodann S1 durch einen Satz der Form ⌜DA Φ(α)⌝ und S2 durch einen Satz der Form ⌜ ALSO α = φ( α*)⌝ ersetzt werden, wobei α und α* Individuenkonstanten, Φ ein 1-stelliger Prädikator und φ ein 1-stelliger Funktor sein müssten. Nimmt man etwa dieselbe Rekonstruenssprache wie für die erste Deutung und wählt [2‑3] als Legende, so würde sich also bei standardmäßiger Ergänzung der Behauptung zunächst folgendes Proto- Rekonstruens ergeben:

Das Proto-Rekonstruens dokumentiert den Deutungsstand, bevor außer der Behauptung der These weitere Hinzufügungen vorgenommen wurden. Auch dieses Proto-Rekonstruens wird zum leichteren Nachvollzug mit verbalisierten Aussagen notiert:

Unter den vorgenommenen Ersetzungen gilt jedoch, dass die Ersetzung der Aussage von S2 nicht aus der Ersetzung der Aussage von S1 folgt. Wählte man also das Proto-Rekonstruens bereits als finales Rekonstruens, so würde man der Argumentation bzw. dem Autor ein Non-Sequitur zuschreiben. Da jedoch mit dem Rekonstruens zur ersten Deutung ein Rekonstruens vorliegt, das wenigstens so immanent wie das Proto-Rekonstruens erscheint, wäre hier von malevolenter Interpretation auszugehen, also von einem Verständnis, das nicht besten Gewissens vertretbar ist. Bezogen auf unseren Wissenstand liegen keine Informationen für einen abweichenden Sprachgebrauch durch A vor, die es rechtfertigen würden, die Präsumtionen aufzuheben und nach anderen Formalisierungen zu suchen, unter denen sich kein Non-Sequitur ergibt. Stattdessen müsste (wie auch bei der ersten Deutung) versucht werden, Gründe zu ergänzen, bei denen es vertretbar ist, sie als von A vorausgesetzte Gründe anzusetzen.

Genauer wäre das Proto-Rekonstruens um Anziehungen endlich vieler Gründe zu ergänzen, die Ersetzungen von Aussagen sind, bei denen es vertretbar ist, A zuzuschreiben, dass er sie als Gründe vorausgesetzt hat, so dass diese Gründe stark genug sind, die mit dem Non-Sequitur identifizierte Lücke zu schließen, also so, dass für die Menge 𝑋 dieser Gründe gilt, dass aus 𝑋 zusammen mit ›F(e)‹, der Formalisierung von ›Eike ist eine Frau‹, die Aussage ›e = die-M-von(i)‹, die Formalisierung von ›Eike ist Inges Mutter‹ ableitbar ist: 𝑋 ∪ {›F(e)‹} ⊢ ›e = die-M-von(i)‹.

Nun lässt sich aber unter Rückgriff auf die Normalitätspräsumtionen zeigen, dass relativ auf unser Wissen zur Äußerungssituation, keine Menge 𝑋 sowohl die Anforderung erfüllen kann, dass aus 𝑋 zusammen mit ›F(e)‹ die Aussage ›e = die-M-von(i)‹ ableitbar ist, als auch die Anforderung, dass alle Elemente von 𝑋 Aussagen ersetzen, bei denen man A besten Wissens und Gewissens zuschreiben kann, dass er sie in der geschilderten Situation als Gründe vorausgesetzt hat. Angenommen nämlich, X ist eine endliche Menge von Aussagen, aus der zusammen mit ›F(e)‹ die Aussage ›e = die-M-von(i)‹ ableitbar ist. Dann ist ›e‹ Teilterm einer in X enthaltenen Aussage oder ›e‹ ist nicht Teilterm einer in X enthaltenen Aussage.

Im ersten Fall enthält X eine Aussage, in der ›e‹ vorkommt. In einer durch eine solche Aussage immanent gedeuteten deutschen Aussage müsste jedoch ›Eike‹ oder ein anderer sich auf Eike beziehender Ausdruck vorkommen. Damit müsste es sich um eine deutsche Aussage handeln, die spezielle Informationen über Eike enthält. Nach den Voraussetzungen zur Äußerungssituation geht jedoch A davon aus, dass seine Adressaten nicht über spezielle Kenntnisse über Eike verfügen. Unter der Normalitätspräsumtion für das Redehandeln kann man daher, bei Einschluss von Präsumtionsregeln, die den Griceschen Maximen entsprechen, davon ausgehen, dass A einen solchen Grund explizit angezogen hätte.55 Sodann spricht die Präsumtion einer subjektiven Zweck-Mittel-Rationalität dagegen, dass A bei seinem Kenntnisstand derartige Aussagen einfach als Gründe vorausgesetzt hat. Im ersten Fall wäre also eine Rekonstruktion, bei der das Proto-Rekonstruens um die Anziehungen der Elemente von X ergänzt wurde, als nicht vertretbar, da nicht immanent auszuzeichnen: Es würden Gründe eine Rolle spielen, die keine Ersetzungen vom Autor angezogener oder (mutmaßlich) vorausgesetzter Gründe sind.

Im zweiten Fall gilt, dass ›e‹ nicht Teilterm einer der in X enthaltenen Aussagen ist. Damit enthält X keine Aussagen, die als Ersetzungen von Aussagen, die spezielle Informationen über Eike enthalten, anzusehen sind. Da für den gewählten Rahmen das sogenannte Deduktionstheorem gilt,56 müsste allerdings damit, dass aus X zusammen mit ›F(e)‹ die Aussage ›e = die-M-von(i)‹ ableitbar ist, also mit X ∪ {›F(e)‹} ⊢ ›e = die-M-von(i)‹, auch gelten, dass aus 𝑋 allein ›F(e) → e = die-M-von(i)‹, die Formalisierung von ›wenn Eike eine Frau ist, dann ist Eike die Mutter von Inge‹ ableitbar ist: X ⊢ ›F(e) → e = die-M-von(i)‹. Während dies natürlich auch im ersten Fall gilt, ergibt sich nun im zweiten Fall, eben weil ›e‹ kein Teilterm eines Elements von X ist, dass aus X auch die Formalisierung der Allaussage ›Alle Frauen sind identisch mit der Mutter von Inge‹ folgen würde: X ⊢ ›∀𝑥(F(𝑥) → 𝑥 = die-M-von(i))‹.57 Mit der Normalitätspräsumtion für die von einem Redeagenten für wahr gehaltenen Aussagen kann man jedoch davon ausgehen, dass A die Aussage, dass alle Frauen mit der Mutter von Inge identisch sind, nicht für wahr hält. Vielmehr ist davon auszugehen, dass er diese Aussage für falsch und vielmehr die Aussage, dass wenigstens eine Frau nicht mit der Mutter von Inge identisch ist, für wahr hält. Dies spricht dagegen, die Elemente von X als Aussagen anzusehen, die immanente Ersetzungen von Aussagen sind, die A akzeptiert. Damit würde auch im zweiten Fall gelten, dass nicht nur Gründe eine Rolle spielen, die Ersetzungen vom Autor angezogener oder (mutmaßlich) vorausgesetzter Gründe sind. Auch in diesem Fall wäre also die Rekonstruktion nicht besten Wissens vertretbar. In beiden Fällen scheint eine entsprechende Rekonstruktion auch nicht besten Gewissens vertretbar zu sein: Im ersten wie im zweiten Fall würde man A zuschreiben, dass er Gründe voraussetzt, bei denen seine Adressaten keine Anhaltspunkte dafür haben, dass er sie voraussetzen könnte. Im zweiten Fall würde man ihm sodann zuschreiben, miteinander unverträgliche Aussagen für wahr zu halten, speziell: Alle Frauen sind identisch mit der Mutter von Inge und es gibt wenigstens eine Frau, die nicht mit der Mutter von Inge identisch ist.

Natürlich könnte es sein, dass A lügt, sich selbst täuscht oder gar keine Argumentation vorlegen wollte. Bezogen auf unser Wissen über die Äußerungssituation gilt jedoch, dass die erste Deutung vertretbar und die zweite nicht vertretbar ist. Die spezifischen Immanenzforderungen für die logische Rekonstruktion argumentativer Texte sind dabei an den Eigenheiten (intakter) Argumentationen ausgerichtet, wobei sowohl die explizitsprachliche als auch die gebrauchssprachliche Seite zu beachten sind.58 Andererseits erlaubt es gerade die Paraphrase in einem formallogischen Rahmen, Ressourcen für (die Bewertung von) Interpretationen argumentativer Texte zu nutzen, die für ein rein gebrauchssprachliches Vorgehen nicht zur Verfügung stehen. So wurde etwa bei den Überlegungen zur zweiten Deutung auf metalogische Theoreme zurückgegriffen.

Zu beachten ist, dass bzgl. der Äußerungssituation Voraussetzungen zu Überzeugungen von A gemacht wurden, die selbst nicht direkt zugänglich sind, sondern durch Deutungen von As (Rede)Handeln und Verhalten zu gewinnen wären, etwa seiner Äußerung von ›Ach so, ihr kennt Eike gar nicht.‹. Doch auch unter den hier gemachten Voraussetzungen zur Äußerungssituation gilt, dass sich nicht garantieren lässt, dass die erste Deutung ein wahres Verständnis ist und dass die zweite Deutung kein wahres Verständnis ist. Im nächsten Abschnitt soll dargelegt werden, dass das ausreichende Erreichen von wahren Verständnissen einerseits einen Maßstab für Maximen und Präsumtionsregeln abgibt, andererseits das wahre Verstehen jedoch nicht zum Maßstab des richtigen Verstehens gemacht werden sollte.

3. Vertretbares und wahres Verstehen und Maximen und Präsumtionen der Interpretation

Geht man mit Schleiermacher davon aus, »daß auch die kunstgerechte Auslegung kein anderes Ziel hat, als welches wir beim Anhören jeder gemeinen Rede haben«59, dann erscheint es erst einmal naheliegend, das wahre Verstehen zum Ziel und Maßstab von Verstehensbemühungen zu machen. Schließlich würden die meisten von uns wohl spontan zustimmen, dass wir normalerweise daran interessiert sind oder zumindest sein sollten, die Äußerungen unserer Mitmenschen so zu verstehen, wie diese sie gemeint haben.60 Vertreter des wahren Verstehens scheinen jedoch gerade skeptisch zu sein, was die Möglichkeit des zielgerichteten Erreichens eines wahren Verständnisses durch methodisches Interpretieren angeht. Hirsch stellt fest, dass »we have no direct access to the author’s mind«61. Da Hirsch davon ausgeht, dass »no one can establish another’s meaning with certainty«, macht er es zum Ziel des Interpreten, »to show that a given reading is more probable than others«62. Diese Eigenschaft einer Interpretation nennt Hirsch »validity«, und er nennt entsprechende Interpretationen »valid«. Das Verhältnis zum richtigen, korrekten, bei Hirsch also wahren Verstehen gestaltet sich dann wie folgt:

This distinction between the present validity of an interpretation (which can be determined) and its ultimate correctness (which can never be) is not, however, an implicit admission that correct interpretation is impossible. Correctness is precisely the goal of interpretation and may in fact be achieved, even though it can never be known to be achieved. We can have the truth without being certain that we have it, and, in the absence of certainty, we can nevertheless have knowledge – knowledge of the probable. We can reach and agree upon the most probable conclusions in the light of what is known.63

Unten wird darauf eingegangen, worauf das Wissen, dass eine Lesart wahrscheinlich bzw. wahrscheinlicher ist als andere, ruhen könnte, und warum das Konzept des »validen« Verständnisses im Sinne von Hirsch letztlich keine gangbare Alternative zu einem Konzept von vertretbarem Verstehen als richtigem Verstehen darstellt. Zunächst aber ist festzuhalten, dass Hirsch davon auszugehen scheint, dass der Vollzug »passender« Anschlusshandlungen für den Autor ein Indiz dafür ist, dass er richtig verstanden wurde:

The faith that speakers have in the possibility of communication has been built up in the process of learning a language, particularly in those instances when the actions of the interpreter have confirmed to the author that he has been understood.64

Tatsächlich scheint sich die Frage, ob man richtig verstanden wurde oder richtig verstanden hat, in unserer alltäglichen, lebensweltlichen Verstehenspraxis zunächst gar nicht zu stellen, wenn es im Vollzug von Folgehandlungen nicht zu Störungen oder Irritationen kommt: Gelingt das Gericht, muss man sich nicht fragen, ob das Rezept verstanden wurde. Steht der Schrank, dann ist die Beantwortung der Frage, ob die Aufbauanleitung korrekt verstanden wurde, normalerweise nicht von besonderer Dringlichkeit.65 Kommt es zu Störungen, dann muss dies nicht daran liegen, dass der Autor nicht so verstanden wurde, wie er verstanden werden wollte. Unabhängig davon gilt jedoch, dass es beim Auftreten von Störungen zu einer Veränderung des Wissensstandes, relativ auf den ein Verständnis zu beurteilen ist, kommen kann, und zwar insbesondere dann, wenn der Verstehenssuchende feststellt, dass es an seiner Deutung lag, dass die Störung aufgetreten ist.

Angenommen etwa, in einer Wegbeschreibung heißt es, dass das Ziel sich in der zweiten nach rechts abgehenden Straße nach einer bestimmten Kreuzung befindet. Angenommen, nach dieser Kreuzung geht zunächst eine enge Gasse nach rechts ab. Hier ist es dann offen, ob die enge Gasse als Straße gewertet werden soll oder nicht. Angenommen, man geht zunächst davon aus, dass der Autor der Wegbeschreibung die enge Gasse als erste Straße gewertet hat, und erreicht sein Ziel nicht. Erreicht man nun sein Ziel in der zweiten Straße unter Ausschluss der engen Gasse, dann sprechen zumindest Benevolenzüberlegungen dafür, dass Ausgangsverständnis zu revidieren und davon auszugehen, dass der Autor – zumindest im Kontext der Wegbeschreibung – enge Gassen nicht als Straßen wertet.

Kann man dann sicher sein, dass der Autor enge Gassen nicht als Straßen wertet (jedenfalls bzgl. der Wegbeschreibung)? Sicherlich nicht: Der Autor kann tatsächlich einen Fehler gemacht haben und enge Gassen durchaus als Straßen werten. Der Autor könnte sich etwa am Ziel befinden und beim Gespräch über die Zielfindung sagen: »Oh, ich hatte diese enge Gasse vergessen, als ich den Weg beschrieben habe. Ich hätte ›die dritte Straße‹ schreiben müssen.« Das wäre ein starkes Indiz dafür, dass die Ausgangsdeutung, bei der die enge Gasse als Straße gezählt wird, vertretbar ist, die revidierte Deutung dagegen nicht. Setzt man voraus, dass die Ausgangsdeutung ein wahres Verständnis ist, dann wäre dies ein Beispiel für einen Fall, in dem es zu Störungen kommt, obwohl – oder sogar: weil – man in Hirschs Sinn richtig verstanden hat. Solche Fälle kommen offenbar vor.

Dennoch ist davon auszugehen, dass Störungen häufiger auftreten, wenn Autoren nicht so verstanden werden, wie sie verstanden werden wollen. Zu solchen Störungen zählen dabei insbesondere auch Proteste von Autoren, die sich missverstanden fühlen. Hier wird noch eine andere Dimension berührt, nämlich »unser Interesse daran, von anderen nicht willkürlich interpretiert zu werden«66. Sofern ein solches Interesse besteht, erscheint es zumindest berücksichtigenswert, und zwar zunächst unabhängig davon, ob dies auch im Interesse des Verstehenssuchenden ist, auch wenn letzteres der Normalfall sein dürfte.

Auch wenn sich wahres Verstehen im Einzelfall nicht »erzwingen« lässt bzw. – so jedenfalls Hirsch – »can never be known to be achieved«, so sollte ein gutes Interpretationsreglement aus Maximen und Präsumtionsregeln daher doch dazu führen, dass gemäß diesem Reglement vertretbare Verständnisse und wahre Verständnisse möglichst oft in einem Maße zusammenfallen, das einen störungsfreien Ablauf von Kommunikations- und anderen Handlungszusammenhängen erlaubt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn damit eine Stützung auch der alltäglichen Verstehens- und Auslegungspraxis erreicht werden soll. Unter dieser Voraussetzung ist ein Interpretationsreglement, bei dem ein entsprechendes vertretbares Verstehen und wahres Verstehen regelmäßig so weit auseinanderliegen, dass Kommunikations- und andere Handlungszusammenhänge gestört werden, untauglich.67

Warum aber sollte man sich überhaupt auf das vertretbare Verstehen einlassen und nicht einfach direkt auf das wahre – oder zumindest wahrscheinliche – Verstehen als Maßstab des Verstehens abstellen? Dazu sei zunächst noch einmal das Beispiel der Wegbeschreibung aufgerufen. Dort wurde die Äußerung des Autors im Ziel als ein starkes Indiz dafür gewertet, dass die Ausgangsdeutung im Gegensatz zur revidierten Deutung vertretbar ist. Man könnte diese Äußerung auch als Indiz werten wollen, dass die Ausgangsdeutung wahr ist, die revidierte Deutung dagegen nicht. Allerdings würde man dabei voraussetzen, dass entsprechende Deutungen der jetzigen Aussagen des Autors unproblematisch sind. Wie wäre dies zu zeigen? Man könnte unter geeigneten Umständen sicherlich zeigen, dass sie vertretbar sind. Aber kann es reichen, dass Deutungen vertretbar sind, wenn diese dazu herangezogen werden, um eine Deutung als wahr – oder wahrscheinlich – auszuzeichnen?

Hirsch geht davon aus, dass zur Ermittlung der (qualitativen) Wahrscheinlichkeit von Interpretationshypothesen »externe Daten« herangezogen werden können und sollen.68 Dies ist eine Forderung, die auch für das Interpretieren mit dem Ziel des vertretbaren Verstehens gilt. Problematisch erscheint dabei jedoch unter Hirschs eigenem Ansatz, dass – wie eben im Beispiel – zur Gewinnung dieser »externen Daten« regelmäßig wiederum auf Ergebnisse von Interpretationen zurückzugreifen ist. Es stellt sich dann die Frage, wie man diesen Interpretationen einen passenden Status zuschreiben kann, wenn jede zulässige Deutung »ultimately a probability judgment that is supported by evidence«69 sein soll und »the many traditional canons and maxims of interpretation« bestenfalls als »provisional guides, or rules of thumb« angesehen werden, die sich allerdings oftmals als »relatively useless baggage«70 erweisen.71 Reichert bemerkt dazu im Zusammenhang mit Hirschs Zurückweisung von Kohärenzkriterien:72

Is it not at least as likely that extratextual documents themselves will support multiple competing interpretations as that the text will? Or again, once Hirsch has selected his relevant extratextual documents, how will he determine their meaning? By drawing upon documents still more remote? And then?73

Damit lassen sich im Rahmen von Hirschs Ansatz – und verwandter Ansätze – drei Probleme beim Rückgriff auf andere Texte unterscheiden:

(i) Welchen Status (welche Wahrscheinlichkeit) müssen andere Deutungen haben, die eine Deutung als wahrscheinlich stützen sollen?

(ii) Wie zeigt man, dass sie diesen Status haben?

(iii) Wie vermeidet man dabei einen Regress oder Zirkel?

Diese Probleme stellen sich offenbar auch, wenn man auf Äußerungen eines Autors, die sich direkt auf seinen Text beziehen, zurückgreifen will. Der Rückgriff auf andere Texte ist nicht unproblematisch, insofern diese selbst erst wieder verstanden werden müssen. Relevante Äußerungen des Autors, die außerhalb des zu verstehenden Textes liegen, sind bei der Interpretation zu berücksichtigen. Dabei erfordern aber nicht nur Äußerungen wie As »Ach so, ihr kennt Eike gar nicht.«, die sich nicht unmittelbar auf das Interpretandum beziehen, aber für dessen Deutung relevant sind (↑2), selber Deutung, sondern auch Äußerungen, in denen ein Autor direkt ein bestimmtes Verständnis seines Textes äußert oder zu seinen Absichten bei der Äußerung des Textes Stellung nimmt. Dabei scheint nicht klar, wie man den aufgerufenen Problemen in Hirschs Rahmen ausweichen soll. Hirsch spricht in der oben zitierten Passage von »the most probable conclusions in the light of what is known«. Das Wissen, dass unter Hirschs Ansatz verfügbar ist, kann aber, sofern es auf Deutungen anderer Texte aufbaut oder in solchen Deutungen besteht, selbst wieder nur Wissen über wahrscheinliche Lesarten sein. Wie diese evidenzbasiert zu gewinnen sind, wenn man Hirschs oben zitierte Aussage zu den gegebenen Daten als reiner Zeichenfolge ernst nimmt (↑1), lässt Hirsch letztlich offen. Ebenso bleibt unklar, welchen Status diese Deutungen anderer Texte haben müssen. Einerseits müsste es sich wohl um evidenzbasierte Wahrscheinlichkeitsaussagen handeln. Andererseits spricht Hirsch zum Beispiel davon, dass ein »probability judgment« über einen Vergleich bei Donne »is based on the evidence that Donne’s similes are of a certain character more often than not, and we have gleaned this evidence from as many instances as we could find«74, wobei er eben offenlässt, wie man in den anderen Fällen dazu kommt, dass ein Vergleich »of a certain character« ist – ohne einschränkende Qualifikation. Warum sollten diese Deutungen weniger problematisch sein als die, die durch sie (bzw. die resultierende Verteilung von Deutungen) gestützt werden soll? Wie unproblematisch bzw. wahrscheinlich müssen Deutungen sein, um andere Deutungen als wahrscheinlich(er)e etablieren zu können? Und wie könnte man zeigen, dass eine Deutung den zur Stützung geforderten Status hat, ohne dass es zu einem Regress- oder Zirkel-Problem kommt.75

In dem zeitlich früher als der Haupttext liegenden Appendix I von Validity in Interpretation geht Hirsch noch davon aus, dass bestimmte Kriterien die Wahrscheinlichkeit einer Interpretation mitbedingen:

To establish a reading as probable it is first necessary to show, with reference to the norms of language, that it is possible. This is the criterion of legitimacy: the reading must be permissible within the public norms of the langue in which the text was composed. The second criterion is that of correspondence: the reading must account for each linguistic component in the text. […] The third criterion is that of generic appropriateness […]. When these three preliminary criteria have been satisfied, there remains a fourth criterion which gives significance to all the rest, the criterion of plausibility or coherence. […] Faced with alternatives, the interpreter chooses the reading which best meets the criterion of coherence.76

Hirsch führt sodann aus, dass »the quality of coherence depends on the context inferred«, was ihn zu der Feststellung führt:

Verification by coherence implies therefore a verification of the grounds on which the reading is coherent. It is necessary to establish that the context invoked is the most probable context. Only then, in relation to an established context, can we judge that one reading is more coherent than another. Ultimately, therefore, we have to posit the most probable horizon for the text […]. This is not only the one way we can test the relative coherence of a reading, but it is also the only way to avoid pure circularity in making sense of the text.77

Zunächst ist zu Hirschs Kriterien zu bemerken, dass diese eine bereits bestimmte Äußerungssprache und Annahmen über deren Konventionen voraussetzen. Das Kriterium der generischen Angemessenheit setzt sodann – worauf Hirsch in einer Fußnote eingeht – voraus, dass die Textgattung bestimmt wurde. Es werden also zur Anwendung dieser Kriterien genau solche Aussagen gebraucht, wie sie beim vertretbaren Verstehen durch die Anwendung von Präsumtionsregeln bereitgestellt werden sollen (↑1). Sodann setzt die Bestimmung der wahrscheinlichsten Umgebung offenbar regelmäßig den Rückgriff auf Deutungen von Texten voraus, was zu dem oben angesprochenen Problemfeld führt.

Insgesamt stellt sich jedoch die Frage, wie diese Kriterien überhaupt in Hirschs wahrscheinlichkeitsorientierten Ansatz passen.78 Im zeitlich später liegenden Haupttext behauptet Hirsch dann auch, sie »skeptically«79 aufgeführt zu haben. Vermutlich soll auch für sie gelten, dass es sich um »provisional guides, or rules of thumb« handeln soll, die Hirsch wie andere »practical canons of interpretation« genauer als »preliminary probability judgments based on past experience«80 gedeutet haben will. Damit stellt sich jedoch die Frage, wie man in Hirschs Rahmen zeigen könnte, dass »they hold true more often than not«81. – Dies scheint offenbar nur möglich, wenn man bei einzelnen Deutungen feststellen kann, ob sie zutreffen oder nicht.

Probleme des Rückgriffs auf als »unproblematisch« oder zumindest weniger »problematisch« anzusetzende Deutungen stellen sich bei Hirschs Ansatz auch dann, wenn die Ermittlung der Absichten eines Autors (wie üblich) auch unter Rückgriff auf die von ihm gewählten sprachlichen Mittel erfolgt: Stellen wir fest, dass ein Text sich einer bestimmten Gattung zuordnen lässt, mit der üblicherweise ein bestimmter Zweck verbunden ist, so unterstellen wir dem Autor, dass er diesen Zweck verfolgte und richten die Interpretation der einzelnen Teile und Ausdrücke an diesem Zweck bzw. dieser Gattung aus.82 Hier scheint ein hermeneutischer Zirkel vorzuliegen: Die Gattung bzw. der entsprechend zugeschriebene Zweck sollen die Interpretation bestimmen, während gleichzeitig die Gattung sich regelmäßig nicht unabhängig von einem Verständnis des Textes ermitteln lässt, was wiederum ein Verständnis einzelner Teile und Ausdrücke voraussetzt.83 Aufgelöst werden kann diese gegenseitige Abhängigkeit u. a., insofern sich bestimmte Deutungen unabhängig von der zu bestimmenden Gattung vornehmen lassen.84 Hirsch bemerkt dazu:

It is true that an idea of the whole controls, connects, and unifies our understanding of parts. It is also true that the idea of a whole must arise from an encounter with parts. But this encounter could not occur if the parts did not have an autonomy capable of suggesting a certain kind of whole in the first place. A part – a word, a title, a syntactical pattern – is frequently autonomous in the sense that some aspect of it is the same no matter what whole it belongs to.85

Hierzu muss offenbar einerseits vorausgesetzt werden, dass ein Autor diese Ausdrücke auch entsprechend den Konventionen der vorausgesetzten Sprache gebraucht, während man andererseits auch Voraussetzungen zu diesen Konventionen benötigt. Hirsch behauptet, der Rückgriff auf die (Gattungs-)Konventionen, unter denen ein Text wahrscheinlich verfasst wurde, »is not circular, since the probable conventions under which a text was written may be discovered by studying other texts and other authors within his culture«86. Die »Entdeckung« der Konventionen kann aber offenbar nicht unabhängig von Interpretationen der anderen Texte erfolgen. Auch hier stellt sich die Frage, welchen Status die entsprechenden Deutungen haben müssen, wie dieser nachzuweisen ist und wie dabei Regress- oder Zirkelprobleme vermieden werden können. Dies gilt auch für den Versuch, bestimmte Deutungen eines Wortes bei einem Autor unter Bezug auf die Verwendung dieses Wortes bei anderen Autoren als wahrscheinlich(er) nachzuweisen. Wenn man etwa, wie Hirsch, dafür argumentieren will, dass ein englischsprachiger Autor des 18. Jhs. das Wort ›wit‹ wahrscheinlich in einer bestimmten Bedeutung gebraucht, weil diese es ist »what other eighteenth century writers mean by ›wit‹ more often than not«87, dann muss man offenbar über entsprechende Deutungen der anderen Autoren verfügen. Außerdem benötigt man zusätzliche Aussagen, um von Wissen über bestimmte Konventionen dazu überzugehen, dass ein bestimmter Autor sich auch an diese hält. Solche Aussagen lassen sich unter Rückgriff auf Präsumtionsregeln gewinnen (↑1), sie müssten allerdings in Hirschs Rahmen ebenfalls als evidenzbasierte Hypothesen gewonnen werden – ohne dabei bereits vorausgesetzt zu werden.88 Gleiches gilt für Rationalitätsunterstellungen, die einen Übergang von den gewählten sprachlichen Mitteln zu den mutmaßlich verfolgten Zwecken erlauben (↑1).

Hirsch möchte durch den Rückgriff auf »externe Daten« aus dem »imprisonment in a hermeneutic circle«89 ausbrechen. Insofern solche Daten – insbesondere auch, was Aussagen zum Sprachgebrauch angeht – ihrerseits wieder von Interpretationen abhängen, ist jedoch unklar, wie dieser Ausbruch auf dem von Hirsch vorgeschlagenen Weg gelingen könnte. Präsumtionsregeln erlauben es, zu »ersten Deutungen« zu kommen, die allererst einen Ausgangspunkt für weitere Deutungsbemühungen abgeben. Ohne diese scheint man letztlich in eine Situation der radical translation90 bzw. radical interpretation91 zu kommen, in der nicht auf vorhandene Standarddeutungen zurückgegriffen werden kann, wobei allerdings Quine und Davidson davon ausgehen, dass verbale Zustimmung und Ablehnung identifizierbar sind92 bzw. Wissen über das Für-Wahr-Halten von Aussagen vorliegt93.

Es mag sein, dass etwa die Präsumtion einer gewissen Zweck-Mittel- Rationalität durch »normische Gesetze«, die »statistische Majoritätsbehauptungen« implizieren, gedeckt ist.94 Bezüglich der Voraussetzungen zum Sprachgebrauch und insbesondere zu Standarddeutungen und ihrer Immanenz scheint es jedoch schwierig, rein evidenzbasiert vorzugehen, wenn man nicht bereits Voraussetzungen macht, wie sie durch die Präsumtionsregeln bereitgestellt werden. Solche Aussagen gleichen eher Quines »analytical hypotheses«, für die nach Quine gilt:

The point is not that we cannot be sure whether the analytical hypothesis is right, but that there is not even, as there was in the case of ›Gavagai‹, an objective matter to be right or wrong about.95

Quines Szenario der Urübersetzung zeigt die Grenzen der evidenzbasierten Interpretation auf, wenn Voraussetzungen zur Äußerungssprache nicht als Evidenz zulässig sind.96 Unter einer solchen Beschränkung gilt:

Known languages are known through unique systems of analytical hypotheses established in tradition or by unique skilled linguists. To devise a contrasting system would require an entire duplicate enterprise of translation, unaided even by the usual hints of interpreters.97

Präsumtionsregeln gestatten es, auf Standarddeutungen zurückzugreifen, die sich für bekannte Sprachen aus den verfügbaren Wörterbüchern und Grammatiken ergeben. Ohne einen solchen Rückgriff müsste man wohl das »entire duplicate enterprise of translation« in Angriff nehmen, wobei allerdings – zumindest nach Quine – das resultierende »contrasting system« auch kein System rein empirischer Hypothesen wäre.98

Für Präsumtionsregeln sollte in Reschers Worten gelten, dass sie zur Bevorzugung der »most plausible of rival alternatives«99 führen. Dabei ist jedoch Plausibilität von Wahrscheinlichkeit zu unterscheiden:

The plausibility of a thesis affords an index not of its probability – of how likely we deem it, or how surprised we would be to find it falsified – but rather of its enmeshment within the network of the relevant data. […] The key issue is that of how readily a rejection of the thesis in view could make its peace within the overall framework of our cognitive commitments. The more plausible a thesis, the more disruptive would its abandonment prove.100

Auch insofern ist es ein Missverständnis, wenn Hirsch, wie bereits oben zitiert, davon spricht, dass »the practical canons of interpretation are preliminary probability judgments based on past experience«101. Zwar können Präsumtionsregeln unter Umständen auch unter Rückgriff auf »[i]nduktiv-probabilistische und andere empirische Begründungen«102 gerechtfertigt werden, jedoch gilt dies offenbar gerade für Voraussetzungen zum Sprachgebrauch nur bedingt. Sodann können bei der Rechtfertigung oder Wahl von Präsumtionsregeln – im Gegensatz zur Wahl empirischer Hypothesen – »normative oder wertbezogene Rücksichten größeres Gewicht haben als die induktiv-probabilistischen«103. Nicht zuletzt aber können Präsumtionsregeln auch unter Rückgriff auf »Bestimmtheitserwägungen« gerechtfertigt werden.104 Scholz führt hier das Beispiel einer Aufrichtigkeitspräsumtion an, doch auch für die Präsumtionen zu Äußerungssprache, Adressaten und Redehandeln gilt, »daß die damit verbundenen Annahmen im Einzelfall bestimmter sind als die mit der gegenteiligen Präsumtion verknüpften«105.

Hirsch hebt hervor, »that it is a fallacy to claim that a particular norm for interpretation is necessarily grounded in the nature of this or that kind of text«106. Er führt daher, wie oben zitiert aus, dass sein

case rests […] on the fact that it is the only kind of interpretation with a determinate object, and thus the only kind that can lay claim to validity in any straightforward and practicable sense of that term.107

Hirsch wählt also den Maßstab des wahren (bzw. wahrscheinlichen) Verstehens, da er davon ausgeht, dass nur so ein bestimmtes Objekt der Interpretation gewährleistet werden kann.108 Da nämlich die Konventionen einer Sprache normalerweise Deutungsspielräume lassen, ergibt sich nach Hirsch erst dadurch eine bestimmte Bedeutung, die ein bestimmtes Objekt des Verstehens und Interpretierens sein kann, dass diese Bedeutung von einem Autor innerhalb des durch die Konventionen der Sprache gegebenen Spielraums gewollt wird: »Determinacy of verbal meaning requires an act of will«109. Wie schon im ersten Abschnitt ausgeführt, muss die von einem Autor gewollte Bedeutung dabei auch eine im Rahmen der Konventionen der Äußerungssprache mögliche Bedeutung sein. Dabei ist Hirsch sicherlich darin zuzustimmen, dass die Interpretation von Texten – so sie nicht einfach bei der Ermittlung und Beschreibung möglicher Bedeutungen stehenbleiben will – den Rückgriff auf einschränkende Faktoren benötigt. Sofern es um das Verstehen und Interpretieren von Texten als Texten, die von bestimmten Autoren in bestimmten Umgebungen geäußert wurden, geht, ist auch einsichtig, dass diese Einschränkungen nicht willkürlich, sondern unter Bezug auf den Autor erfolgen sollten.

Im Rahmen des vertretbaren Verstehens geht es dabei darum, welche Absichten und Überzeugungen einem Autor plausiblerweise – unter Anwendung der Präsumtionsregeln – zugeschrieben werden können. Präsumtionsregeln erlauben es auch, die Äußerungssprache zu bestimmen und für diese verfügbare Standarddeutungen bei der Interpretation heranzuziehen. Ebenso kann auf vertretbare Verständnisse anderer Texte desselben Autors oder anderer Autoren zurückgegriffen werden.110 Im Rahmen von Hirschs Ansatz wird aber gerade fraglich, wie man zu Aussagen über die Äußerungssprache und ihre Konventionen kommen kann und wie sich Deutungen anderer Texte so auszeichnen lassen, dass sie zur Stützung einer fraglichen Deutung herangezogen werden können.

Mit dem vertretbaren Verstehen wird zwar keine Norm bereitgestellt, die sicherstellen könnte, dass jeweils nur eine Deutung eines Textes zulässig ist, aber es wird eine Norm bereitgestellt, die tatsächlich eine praktisch – zumindest oftmals – durchführbare Unterscheidung zwischen zulässigen und unzulässigen Lesarten erlaubt. Deutungsversuche, die nicht an irgendeiner Stelle auf vertretbare Verständnisse zurückgreifen, scheinen kaum aussichtsreich. Jedenfalls scheinen Hirschs Ausführungen zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit von Deutungen nur nachvollziehbar, wenn dabei auf bereits etablierte und als weniger problematisch angenommene Deutungen zurückgegriffen werden kann. Auch deswegen scheint es fraglich, ob man das wahre Verstehen zum Maßstab korrekter Interpretation machen sollte, wird doch damit nur scheinbar eine Norm etabliert, die tatsächlich »aus eigener Kraft« dazu dienen kann, zwischen richtigen und falschen Verständnissen zu unterscheiden – jedenfalls insofern richtige Verständnisse nicht nur zufällig richtige Verständnisse sein, sondern nachvollziehbar als solche ausgezeichnet werden sollen. Präsumtionen erzeugen Bestimmtheit, indem sie die Deutungsmöglichkeiten in nachvollziehbarer Weise einschränken, während das wahre Verständnis, als ein bestimmtes, aber nach Hirschs eigener Auffassung unzugängliches Objekt der Interpretation dies nicht zu leisten vermag.

4. Scheinbare und einlösbare Bestimmtheit

Im vorhergehenden Text wurde versucht, wahres Verstehen und vertretbares Verstehen als zwei alternative Maßstäbe des richtigen Verstehens darzustellen und zu bewerten. Dabei ging es speziell um das Verstehen, insofern es mit artikulierbaren Verständnissen verbunden ist. Wahres Verstehen wurde als Verstehen, bei dem das zugeordnete Verständnis vom Autor gewollt ist, charakterisiert und vor allem unter Rückgriff auf Hirschs Validity in Interpretation weiter dargestellt, insbesondere auch was das prima facie bescheidenere Ziel von wahrscheinlichen Verständnissen angeht. Dem wahren Verstehen wurde das besten Wissens und Gewissens vertretbare Verstehen gegenübergestellt, das sich dadurch auszeichnet, dass das zugeordnete Verständnis durch eine Interpretation gemäß hermeneutischen Maximen und Präsumtionsregeln erreichbar ist. Am Beispiel der logischen Rekonstruktion argumentativer Texte wurde sodann versucht zu illustrieren, wie sich unter Rückgriff auf ausdifferenzierte Maximen für und gegen die Vertretbarkeit von Verständnissen argumentieren lässt.

Anschließend wurde dargestellt, warum ein ausreichender Zusammenfall von wahren und vertretbaren Verständnissen ein Kriterium für die Bewertung, Gestaltung und Wahl von Maximen und Präsumtionsregeln darstellt, wobei sich dieser ausreichende Zusammenfall daran bemisst, inwieweit ein störungsfreier Ablauf von Kommunikations- und anderen Handlungszusammenhängen ermöglicht wird. Es wurde sodann versucht darzustellen, warum das von Hirsch vertretene Ziel der evidenzbasierten wahrscheinlichen Deutung letztlich schwerlich erreichbar scheint, da unklar ist, wie hierbei auf Deutungen anderer Texte und auf Voraussetzungen zu sprachlichen Konventionen zurückgegriffen werden kann. Es wurde angedeutet, dass ein evidenzbasierter Ansatz bei strikter Durchführung in einem Urübersetzungsszenario endet, wobei (auch dann) gilt, dass sich Aussagen zum Sprachgebrauch, wie sie von Hirsch bei der Interpretation vorausgesetzt werden, nicht rein evidenzbasiert gewinnen lassen, sofern nicht bereits Voraussetzungen zu sprachlichen Konventionen gemacht werden. Als Maßstab für ein intersubjektiv nachvollziehbares und überprüfbares Verstehen und Interpretieren scheint das vertretbare Verstehen daher geeigneter als das wahre Verstehen. Die Norm des vertretbaren Verstehens schafft zwar keine eindeutige Bestimmtheit im Sinne einer einzigen zulässigen Deutung, sie schafft aber eine oftmals tatsächlich einlösbare Bestimmtheit in der Unterscheidung zwischen richtigen und falschen Verständnissen, während die Norm des wahren Verstehens eine eindeutige Bestimmtheit verspricht, die im Interpretieren nicht nachvollziehbar eingelöst werden kann.

1

Dementsprechend werden Verstehensabsichten und Interpretationsmethoden, die sich darauf richten, bestimmte Texte – etwa literarische Kunstwerke – unter weitgehender Absehung von ihrer Äußerung durch einen bestimmten (realen) Autor zu verstehen resp. zu interpretieren, aus der weiteren Betrachtung ausgeschlossen.

2

Dabei gehe ich davon aus, dass durch Paraphrasen Zuschreibungen generiert werden (siehe Reinmuth, Friedrich, Logische Rekonstruktion. Ein hermeneutischer Traktat, Greifswald 2014, Kap. 4.2). Paraphrasiert man etwa einen Text als Argumentation für eine bestimmte These, so generiert dies üblicherweise die Zuschreibung, dass er eine Argumentation für diese bzw. eine entsprechende These ist. Ein prominentes Beispiel für die Verwendung von Paraphrasen, um Deutungen klar zu artikulieren, findet sich im Briefwechsel zwischen Staiger und Heidegger zur Interpretation von Mörikes Auf eine Lampe (siehe Staiger, Emil, Die Kunst der Interpretation, Zürich 31961, 36-37).

3

Scholz, Oliver R., Was heißt es, eine Argumentation zu verstehen? – Zur konstitutiven Rolle von Präsumtionen, in: Lueken, Geert-Lueke, (Hg.), Formen der Argumentation, Leipzig 2000, 161-176, 161.

4

Ebd., 161, Fn. 3.

5

Siehe dazu etwa Haack, Susan, Philosophy of Logics, Cambridge 1978, 32-35, und Reinmuth, Friedrich/Siegwart, Geo, Inferential Acts and Inferential Rules. The Intrinsic Normativity of Logic, in: AK 38 (2016), 417-432, 428f.

6

Scholz, Was heißt es, eine Argumentation zu verstehen?, 163.

7

Scholz, Oliver R., Verstehen und Rationalität. Untersuchungen zu den Grundlagen von Hermeneutik und Sprachphilosophie, Frankfurt a. M. 22001, 165.

8

Ebd., 164.

9

Ineichen, Hans, Philosophische Hermeneutik, Freiburg i. Br. 1991, 39f.

10

Hirsch, Eric D., Validity in interpretation, New Haven 1967, 26-27.

11

Ineichen, Philosophische Hermeneutik, 69-70.

12

Bühler, Axel (Der hermeneutische Intentionalismus als Konzeption von den Zielen der Interpretation, in: EuS 4, 1993, 511-518, 513) versucht, »die Identifikation oder die Beschreibung der kommunikativen Absichten und der mitgeteilten Gedanken« als »zentrale Interpretationsziele« auszuzeichnen. Siehe auch ders., Jetzt verstehe ich meine Absichten besser, in: EuS 4 (1993), 574-585. Für eine Interpretation mit diesen Zielen gilt dann nach Bühler (Die Richtigkeit von Interpretationen, in: ZphF 62, 2008, 343-357, 351), dass sie »richtig [ist], wenn die in ihr gemachten Feststellungen, also Aussagen, wahr sind«.

13

Hirsch, Validity in interpretation, 31.

14

Ebd., 23.

15

Davidson, Donald, A Nice Derangement of Epitaphs, in: Ludwig, Kirk/Lepore, Ernie (Hg.), The essential Davidson, Oxford 2006, 251-265, 257.

16

Rescher, Nicholas, Philosophical reasoning. A study in the methodology of philosophizing, Malden (Mass.) 2001, 69.

17

Ebd.

18

Reichert, John, Making sense of literature, Chicago 1977, 97.

19

Ebd., 109-110.

20

Scholz, Verstehen und Rationalität, 164.

21

Siegwart, Geo, Zu einem »der tiefsten philosophischen Probleme«. Eine hermeneutische Studie, in: Conceptus XXIV (1990), 67-79, und Scherb, Jürgen Ludwig, Anselms Gottesbeweis, was Edgar Morscher daraus gemacht hat und was wir daraus lernen können. Eine hermeneutisch-kritische Untersuchung, in: Conceptus XXXV (2002), 203-242.

22

Schleiermacher, Friedrich D., Hermeneutik und Kritik. Mit besonderer Beziehung auf das Neue Testament, Berlin 1838, 41.

23

Boeckh, August, Encyklopädie und Methodologie der philologischen Wissenschaften, Leipzig 1877, 83.

24

Ebd., 121.

25

Ebd., 82.

26

Schleiermacher, Hermeneutik und Kritik, 69.

27

Boeckh, Encyklopädie und Methodologie der philologischen Wissenschaften, 121.

28

Bernheim, Ernst, Lehrbuch der Historischen Methode und der Geschichtsphilosophie. Mit Nachweis der wichtigsten Quellen und Hilfsmittel zum Studium der Geschichte, Leipzig 51908, 599.

29

Siehe dazu im Überblick Boeckh, Encyklopädie und Methodologie der philologischen Wissenschaften, 81-83.

30

Scholz, Verstehen und Rationalität, Teil I.

31

Scholz, Was heißt es, eine Argumentation zu verstehen?, 171.

32

Reichert, Making sense of literature, 115.

33

Hirsch, Validity in interpretation, 13.

34

So stellt sich etwa die Frage, ob ›ΑΛΛΟΙΣ‹ in Markus 10,40 in Majuskelhandschriften als ›ἀλλ’ οἷς‹ oder als ›ἄλλοις‹ zu lesen ist (siehe Aland, Kurt, Der Text des Neuen Testaments, Stuttgart 1982, 284), erst unter der Voraussetzung, dass es sich um einen griechischen Text handelt.

35

Siehe Hirsch, Validity in interpretation, Kap. 5, Appendix I und II; Schurz, Gerhard, Erklären und Verstehen. Transformationen einer klassischen Kontroverse, in: Jäger, Friedrich u. a. (Hg.), Handbuch der Kulturwissenschaften, Bd. 2, Stuttgart 2004, 156-174, 170-172, und Bühler, Axel, Die Überprüfung von Hypothesen über Autorabsichten, in: JLT 4 (2010), 141-156.

36

Scholz, Was heißt es, eine Argumentation zu verstehen?, 170; siehe auch Scholz, Verstehen und Rationalität, 148-163.

37

Die folgenden Ausführungen folgen weitgehend Reinmuth, Logische Rekonstruktion, Kap. 5.2. Im Folgenden wird oft verkürzt von Präsumtionen gesprochen, auch wenn es sich eigentlich um Regeln für Präsumtionen handelt.

38

Diese Normalitätspräsumtion folgt einer »Unterpräsumtion« zu der von Vorobej, Mark, A Theory of Argument, Cambridge 2006, 112, für die Interpretation von Argumentationen vorgeschlagenen normality assumption.

39

Schleiermacher, Hermeneutik und Kritik, 269.

40

Die Zuschreibung einer gewissen Zweck-Mittel-Rationalität erlaubt es, dem Autor bei der Wahl bestimmter Mittel die Verfolgung von Zwecken zuzuschreiben, die sich mit diesen Mitteln erreichen lassen. Siehe dazu etwa Reichert, Making sense of literature, 62-63, und Scholz, Verstehen und Rationalität, 47, 50, 66, 174-175, 234-235.

41

Zu den Präsumtionen für das sprachliche Verhalten, die Äußerungssprache und das Redehandeln siehe Fisher, Alec, The logic of real arguments, Cambridge 1988, 130, und die Formulierung und Rechtfertigung der normality assumption in Vorobej, A Theory of Argument, 111-123. Scholz, Verstehen und Rationalität, 49, referiert ähnliche Präsumtionen zum Sprachgebrauch bei Christian August Crusius.

42

Grice, Herbert P., Logic and Conversation, in: Cole, Peter/Morgan, Jerry L. (Hg.), Speech Acts, New York 1975, 41-58.

43

Zur Gewinnung hermeneutischer Präsumtionsregeln aus den Griceschen Maximen siehe Scholz, Was heißt es, eine Argumentation zu verstehen?, 169, und Scholz, Verstehen und Rationalität, 166-170; ebd., 170-188, führt Scholz auch die Anwendung entsprechender Präsumtionen vor.

44

Siehe zu dieser Normalitätspräsumtion und ihrem Zusammenhang mit der Präsumtion normalen sprachlichen Handelns Fisher, The logic of real arguments, 130. Einschlägig sind auch die Ausführungen von Scholz, Verstehen und Rationalität, 211-227, zu »notionalen Überzeugungen«.

45

Ebd., 50, 169-170, 176, 191-192.

46

Ebd., 192.

47

Reichert, Making sense of literature, 101. Eine ähnliche Verstehbarkeitspräsumtion für Texte findet sich bei Gatzemeier, Matthias, Methodische Schritte einer Textinterpretation in philosophischer Absicht, in: Mittelstraß, Jürgen/Kambartel, Friedrich (Hg.), Zum normativen Fundament der Wissenschaft, Frankfurt a. M. 1973, 281-317, 285-286.

48

Vergleiche Christian Weises »Verba accipienda sunt cum effectu« (nach Scholz, Verstehen und Rationalität, 43).

49

Zu den Funktionen von Regeln siehe Siegwart, Geo, Regel, in: Kolmer, Petra/Wildfeuer, Armin (Hg.), Neues Handbuch philosophischer Grundbegriffe, Freiburg i. Br. 2011, 1864-1874, und – speziell im Zusammenhang mit Interpretationsprinzipien – Scholz, Was heißt es, eine Argumentation zu verstehen?, 170-171, und Scholz, Verstehen und Rationalität, 163.

50

Siehe Reinmuth, Logische Rekonstruktion, Kap. 5.1, und kürzer Reinmuth, Friedrich, Hermeneutics, Logic and Reconstruction, in: LAHP 17 (2014), 152-190, hier 163f.

51

Siehe dazu Reinmuth, Logische Rekonstruktion, 141-143.

52

Die Satznummerierung dient der leichteren Bezugnahme auf die einzelnen Sätze und zählt nicht zum geäußerten Text selbst. Für eine ausführlichere Erörterung der beiden nachfolgend aufgeführten Deutungen siehe ebd., 242-248.

53

Siehe ebd., 240-241. Damit werden unter Rückgriff auf eine Präsumtion Kohärenz- Kriterien, wie sie von Reichert und Rescher vertreten werden (↑1), eingebracht.

54

Die einschlägige Maxime wäre: »Do not make your contribution more informative than is required.« Grice, Logic and Conversation, 45.

55

Die einschlägige Gricesche Maxime lautet: »Make your contribution as informative as is required (for the purposes of the current exchange)« (ebd.).

56

Siehe etwa: Cordes, Moritz/Reinmuth, Friedrich Ein Redehandlungskalkül. Ein pragmatisierter Kalkül des natürlichen Schließens nebst Metatheorie, Version 2.0, http://hal.archives-ouvertes.fr/hal-00532643/en/, 206.

57

Das ergibt sich mit dem sogenannten Generalisierungstheorem (siehe etwa ebd., 207). Für den obigen Fall: Gründe, die keine speziellen Informationen über Eike enthalten, aber dennoch stark genug sind, um zu etablieren, dass wenn Eike eine Frau ist, sie dann auch die Mutter von Inge ist, sind stark genug, um dies auch für jeden anderen Fall zu tun.

58

Siehe Reinmuth, Logische Rekonstruktion, Kap. 2.2, 2.3.

59

Schleiermacher, Hermeneutik und Kritik, 29.

60

Diesen Bezug stellt etwa Bühler, Der hermeneutische Intentionalismus als Konzeption von den Zielen der Interpretation, 512, her.

61

Hirsch, Validity in interpretation, 99.

62

Ebd., 236.

63

Ebd., 173. Ineichen, Philosophische Hermeneutik, 69, schreibt: »daß wir nie ganz gewiß sein können, die richtige Auslegung gefunden zu haben. […] Die Norm der Auslegung stellt einen Grenzwert, ein Ideal dar, dem sich Auslegungen mehr oder weniger annähern«. Auch Bühler, Die Überprüfung von Hypothesen über Autorabsichten, 141, erhebt lediglich den Anspruch, zu zeigen, dass »nach der Aufstellung von Hypothesen über Autorabsichten diese Hypothesen gestützt oder geschwächt werden können«.

64

Hirsch, Validity in interpretation, 18.

65

Zum Vollzug »passender« Folgehandlungen als Nachweis des richtigen bzw. gelingenden Verstehens siehe Gatzemeier, Methodische Schritte einer Textinterpretation in philosophischer Absicht, 283, 299, sowie Scholz, Oliver R., Verstehen, in: Sandkühler, Hans J., (Hg.), Enzyklopädie Philosophie, Hamburg 1999, Bd. 2, 1698-1702, und Scholz, Verstehen und Rationalität, 299, 307.

66

Ebd., 192.

67

Dies gilt auch für andere Ansätze, richtiges Verstehen nicht über das wahre Verstehen bestimmen (↑1).

68

Hirsch, Validity in interpretation, Kap. 5, und ebd., 236-241.

69

Ebd., 180.

70

Ebd., 203.

71

Ähnlich (wenn auch weniger polemisch) äußert sich Ineichen, Philosophische Hermeneutik, 61-62. Davidson, A Nice Derangement of Epitaphs, stellt, wie im ersten Abschnitt bemerkt, im Gegensatz zu Hirsch und Ineichen sogar die Rolle einer geteilten Sprache für das Verstehen infrage und betont stattdessen die Rolle von »wit, luck, and wisdom« (ebd., 265).

72

Beispiele sind Reschers oben zitiertes »Principle of Normativity« und das im Anschluss daran zitierte Kriterium von Reichert (↑1), die unter Rückgriff auf die Cum-effectu-Präsumtion im zweiten Abschnitt aufgegriffen wurden.

73

Reichert, Making sense of literature, 109-110.

74

Hirsch, Validity in interpretation, 195.

75

Diese Fragen lassen sich auch bzgl. der Ausführungen von Bühler, Die Überprüfung von Hypothesen über Autorabsichten, 146-147, zur Heranziehung von Parallelstellen aufwerfen. Die gegenseitige Stützung von Deutungen unter einer übergeordneten Deutung kann im Rahmen kohärentistischer Überlegungen als Indiz für eine Deutung gewertet werden (↑2). Hirsch steht jedoch – zumindest auf der Ebene der Interpretation einzelner Texte – derartigen gegenseitigen Stützungen gerade unter Verweis auf deren »Zirkularität« skeptisch gegenüber (siehe etwa Hirsch, Validity in interpretation, 194).

76

Ebd., 236.

77

Ebd., 238.

78

Eine ähnliche Frage lässt sich auch an Bühlers Ansatz stellen, der zeigen will, »dass sich Autorabsichten grundsätzlich auf empirische Weise feststellen lassen« und »dass Hypothesen über Autorabsichten empirisch überprüft werden können« (Bühler, Die Überprüfung von Hypothesen über Autorabsichten, 141), um dann ebenfalls ein auf Kohärenz abstellendes Bestätigungskriterium anzuführen: »Zur Bestätigung einer Hypothese über Autorabsichten trägt das Ausmaß bei, zu welchem die Hypothese mit dem Kontext der behaupteten Absicht harmoniert« (ebd., 146).

79

Hirsch, Validity in interpretation, 189.

80

Ebd., 203.

81

Ebd.

82

Siehe etwa ebd., 76-77, 236, 262-263.

83

Siehe etwa ebd., 198, 241. »Klassische« Formulierungen dieses »Zirkels« finden sich etwa bei Schleiermacher, Hermeneutik und Kritik, 39, Fn. 1, 211.

84

So macht Schleiermacher deutlich, dass zunächst nur ein vorläufiges Verständnis gefordert ist und bemerkt: »Dieß scheint ein Cirkel, allein zu diesem vorläufigen Verstehen reicht diejenige Kenntniß des Einzelnen hin, welche aus der allgemeinen Kenntniß der Sprache hervorgeht« (ebd., 37).

85

Hirsch, Validity in interpretation, 76-77. Bühler, Die Überprüfung von Hypothesen über Autorabsichten, 153-154, behauptet diesbezüglich ähnlich: »Strukturelle und stilistische Merkmale eines Textes können oft ohne jeden Bezug auf Autorabsichten festgestellt werden«.

86

Hirsch, Validity in interpretation, 263, Fn. 10.

87

Ebd., 184.

88

Bühler, Die Überprüfung von Hypothesen über Autorabsichten, 147, führt diesbezüglich im Zusammenhang mit der Heranziehung von Parallelstellen bei anderen Autoren an, dass dazu »die weitergehende Annahme gemacht werden [muss], dass ein anderer Autor den Ausdruck in gleicher Weise verwendet, wie er im Paralleltext eines bereits untersuchten Autors verwendet wird«, und behauptet: »Eine derartige Annahme lässt sich etwa dadurch begründen, dass beide Autoren gleichen sozialen oder kulturellen Einflüssen unterliegen«. Zu zeigen wäre dann, wie sich eine derartige Hypothese ohne Rückgriffe auf Präsumtionsregeln oder selbst noch ungestützte Hypothesen bestätigen (oder auch schwächen bzw. widerlegen) ließe. Natürlich könnte man entgegnen, dass es nicht um eine Bestätigung einzelner Hypothesen über Konventionen des Sprachgebrauchs ginge, sondern um die Bestätigung einer Theorie, die diese Hypothesen enthält. Sofern man Quine darin folgt, dass es mehrere unverträgliche Theorien dieser Art geben kann, die durch die empirischen Daten gleich gut »gestützt« werden, kann die Wahl einer dieser Theorien jedoch nicht als ein rein empiriegetragenes Unternehmen dargestellt werden. Dabei ist Bühler sehr klar darin, dass nach seiner Ansicht Rationalitätspräsumtionen nur heuristische Hilfsmittel darstellen, die gerade nicht der Überprüfung von Interpretationshypothesen dienen (ebd., 150-151).

89

Hirsch, Validity in interpretation, 166.

90

van Orman Quine, Willard, Word and Object, Cambridge, Mass. 1960.

91

Davidson, Donald, Radical Interpretation, in: Inquiries into truth and interpretation, Oxford 21984, 125-139.

92

Quine, Word and Object, 29-30.

93

Davidson, Radical Interpretation, 135.

94

Schurz, Erklären und Verstehen, 170-171; siehe auch Bühler, Die Überprüfung von Hypothesen über Autorabsichten, 150.

95

Quine, Word and Object, 73.

96

Siehe ebd., 28, wobei Quine allerdings eine »fair translation« (ebd., 59) fordert, die durch »Absurditätenminimierungs-Prinzipien« (Scholz, Verstehen und Rationalität, 102) beschränkt ist. Siehe dazu auch ebd., 92-102.

97

Quine, Word and Object, 72.

98

Bühler, Die Überprüfung von Hypothesen über Autorabsichten, 143, führt als Beispiel zur Überprüfung einer Hypothese an: »Die Hypothese etwa über die konventionelle Bedeutung B eines Wortes W in einem Text überprüfen wir oft nur dadurch, dass wir kompetente Sprecher oder Diktionäre konsultieren«. Bühler führt richtig aus, dass wir dabei als »Hintergrundwissen voraus[setzen], dass die Angaben des Sprechers bzw. des Diktionärs richtig sind« (ebd.), lässt aber gerade offen, wie sich diese Voraussetzung selbst als empirische Hypothese bestätigen ließe.

99

Rescher, Philosophical reasoning, 105.

100

Ebd., 104.

101

Hirsch, Validity in interpretation, 203.

102

Scholz, Verstehen und Rationalität, 156.

103

Ebd., 157.

104

Ebd., 158.

105

Ebd.

106

Hirsch, Validity in interpretation, 25.

107

Ebd., 26-27.

108

Ähnlich scheint auch Ineichen, Philosophische Hermeneutik, 69, argumentieren zu wollen. Allerdings ergibt sich daraus, dass ohne eine Norm der Auslegung »die Rede von der Richtigkeit der Auslegung unverständlich und das Geschäft des Interpreten offenbar ein beliebiges« wäre, nicht, dass (nur) das wahre Verstehen eine geeignete Norm darstellt.

109

Hirsch, Validity in interpretation, 47. Siehe auch ebd., 31, 46-47, 127, 218, 233-235, 242-243, 255.

110

Dabei gilt nicht, dass das präsumtionsgeleitete Interpretieren losgelöst von aller Erfahrung stattfindet. Scholz, Was heißt es, eine Argumentation zu verstehen?, 171, hebt hervor, dass »[d]ie einzelnen Interpretationen, die einer solchen Präsumtionsmethodologie folgen, […] gleichwohl in dem grundlegenden Sinne empirischen Charakter [haben], daß sie an der Erfahrung scheitern können«. Siehe auch Scholz, Verstehen und Rationalität, 58-59, 239.

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