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  • Author or Editor: Klaus Ferdinand Gärditz x
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Braucht die Verfassungstheorie einen Begriff von Strafe?
Das Buch geht der Frage nach, ob es für eine Verfassungstheorie lohnenswert ist, sich mit dem Strafrecht zu befassen, dessen Existenz moderne Verfassungen voraussetzen, ohne Strafbegründungen zu setzen.
Strafbegründungstheorien sind konzentrierte Herrschaftsbegründungen. Die Rechtfertigung von Strafe erweist sich daher als ein sozialphilosophisches und politisch-theoretisches Laboratorium. Der verfassungstheoretische Charme des Strafrechts liegt hierbei in seiner Rolle als vorkonstitutionelle Zeitkapsel, die beharrlich urtümliche Reaktionsmuster sozialer Kontrolle in den demokratischen Rechtsstaat gerettet hat und das kühle Rationalisierungsparadigma moderner Staatsbegründung irritiert. Strafrecht zeigt die fortbestehende Bedeutung gesellschaftlicher Symbolik an, die sich nur begrenzt in die gewohnte Feinmechanik rationalisierender Verhältnismäßigkeitskontrolle einfügt und sich hierdurch der gewohnten materialen Ethisierung vom Systemmittelpunkt der Verfassung aus entzieht.
Ethische und rechtliche Probleme der Präimplantationsdiagnostik und der embryonalen Stammzellforschung
Ist die Legalisierung der Präimplantationsdiagnostik ein Weg zur Verhinderung von Krankheiten oder zur Vernichtung von Kranken? Führen die Präimplantationsdiagnostik und die embryonale Stammzellforschung zur Optimierung des Menschen oder in eine eugenische Gesellschaft? Der Sozialethiker Manfred Spieker konfrontiert den Anspruch der Reproduktionsmediziner und der Politiker, durch die PID Krankheiten und Behinderungen zu vermeiden, mit der Menschenwürdegarantie, dem Lebensrecht, dem Diskriminierungsverbot Behinderter und dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes. Der Verfassungsrechtler Christian Hillgruber geht dem Widerspruch zwischen dem verfassungsrechtlichen Verbot der PID und ihrer gesetzlichen Erlaubnis nach und plädiert nicht nur für eine neue Bewertung der Elternverantwortung von Eizellspenderin und Samenspender, sondern auch für neue rechtliche Wege bei der Verfassungsbeschwerde zur Wahrung des Lebensrechts. Der Verfassungsrechtler Klaus Ferdinand Gärditz sieht in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 18. Oktober 2011 zum Patentrecht gegen den Stammzellforscher Oliver Brüstle eine Verteidigung der Würde des Embryos, die für die ganze EU verbindlich ist. Er fragt nach den Folgen dieser Entscheidung für die embryonale Stammzellforschung.