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Die Akteur-Netzwerk-Theorie (ANT) zählt zu den meistdiskutierten Theorie- und Methodenansätzen der Gegenwart. In historischen Fallstudien vom Mittelalter bis zum 20. Jahrhundert werden ihre Potentiale für die Geschichtswissenschaft ausgeleuchtet.
Das über den Menschen hinaus erweiterte Akteurskonzept der ANT gilt vielen als epistemologische Provokation. Die Ansätze der ANT gehen jedoch weit darüber hinaus und lassen sich weder auf Geschichten vermeintlich zum Leben erweckter Objekte noch auf das Werk Bruno Latours reduzieren. Trotz der Analyse historischer Gegenstände durch einige Akteur-Netzwerk-Theoretiker bleibt die Historizität jedoch eine Art blinder Fleck des Ansatzes. Die Aufsätze des Bandes nehmen dies zum Anlass, um Möglichkeiten und Grenzen der ANT für die historiographische Praxis aufzuzeigen.
Trotz hoher Investitionen in Bildung, Integration und die anderen Bereiche des Sozialstaats steigt in Deutschland das Risiko, von Armut betroffen zu sein. Immer häufiger ist von einer Spaltung der Gesellschaft die Rede. Wieviel Ungleichheit verträgt eine Gesellschaft, wieviel Gleichheit ist notwendig, um den Zusammenhalt der Gesellschaft zu gewährleisten? Wie positioniert sich die Christliche Sozialethik angesichts der Armuts- und Exklusionsphänomene? Welche Lösungsstrategien bietet sie an und wie werden diese aus der Sicht anderer Wissenschaftsdisziplinen beurteilt? Die Reihe „Sozialethik konkret“ greift diese vielschichtige Problematik auf und diskutiert die Frage (sozialer) Gerechtigkeit im Zusammenhang mit Gleichheit und Ungleichheit in Deutschland aus der Sicht unterschiedlicher wissenschaftlicher Disziplinen. Dabei wird der spezifische, wissenschaftliche Lösungsbeitrag der christlichen Sozialethik zu dieser politischen und wirtschaftlichen Gestaltungsaufgabe herausgearbeitet. Im Dialog mit den anderen Wissenschaften sollen eine ausgewogene Beurteilung der Armutsthematik erreicht, Vorschläge zur konkreten Gestaltung von Reformprozessen und Strukturveränderungen erarbeitet und offene und weiterführende Fragestellungen identifiziert werden.
Zum Leben von Soldaten gehört – quer durch die Geschichte – Mobilität.

Von der Einberufung zum Wehr- oder Kriegsdienst und Feldzügen in ferne Länder über die Stationierung »in der Fremde« als Besatzungssoldaten oder koloniales Herrschaftspersonal bis zur Verbringung in Kriegsgefangenenlager oder der Rückführung toter Soldaten in ihre »Heimat« bestimmt sie Leben, Alltag und Sterben im Militär. Dennoch werden die Übergänge zwischen berufsbedingter Mobilität in Wanderung von der Forschung bisher nur selten thematisiert. Der Band beleuchtet in 21 Fallstudien die Lebenswirklichkeit von Soldaten vom Heer der Pharaonen bis zur US-Army im Irak und in Afghanistan, arbeitet spezifische Mobilitätsformen heraus und fragt nach der Bedeutung von Krieg und Militär als Triebkräften einer stets präsenten und zunehmend globalen Migration von Militärangehörigen.
Unsere Gesellschaft, die religiös und weltanschaulich vielfältig geprägt ist, unterliegt einem Wandel, der sich auch auf die Bedeutung der Religion in der Öffentlichkeit auswirkt.
Diese Veränderungen waren Gegenstand einer interdisziplinär besetzten Tagung, die sich mit den Folgen für die gewachsenen bisherigen Strukturen im Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften befasste. Dabei wurden auch die Einschätzung der Politik und der Religionsgemeinschaften sowie die Perspektive der europäischen Nachbarn mit einbezogen.
Sozialwissenschaftliche und sozialethische Analysen
„Gemeinwohl“ (Common Good) galt über lange Zeit als eine Schlüsselkategorie christlicher Sozialethik. Diese Selbstverständlichkeit ist einem selbstkritischen Sozialkatholizismus sowohl in der Theorie als auch im politisch-ethischen Praxisbezug abhandengekommen. Ist der Appell an die Gemeinwohlverpflichtung mehr als ein diffuses und hilfloses Postulat? Lässt sich, zumal unter den Bedingungen globaler Verflechtungen und Abhängigkeiten, mit dieser Kategorie sozial-ethische Relevanz erzeugen? Wie verhält sich die Vorstellung einer sozialen Ganzheit zu der Pluralität von Vorstellungen des guten Lebens und zu der Vielheit von Interessen? Was legitimiert und welche Akteure tragen eine soziale Ordnung? Wie verhält sich eine Theorie des Gemeinwohls zu Theorien öffentlicher Güter (Commons) – angesichts internationaler Herausforderungen wie Migration, Klimapolitik, Welthandel oder Finanzmarktregulierung? Die Beiträge des Bandes gehen zurück auf die Jahrestagung 2019 der „Arbeitsgemeinschaft Christliche Sozialethik“, die der Frage nach dem „globalen Gemeinwohl“ gewidmet war.
Katholische Aktion in Deutschland im europäischen Kontext 1920–1960
»Katholische Aktion« – unter diesem Schlagwort versuchten Päpste und Bischöfe seit den 1920er Jahren katholische Gläubige weltweit für die Interessen der Kirche zu mobilisieren.
Das Buch bietet die erste umfassende Programm- und Wirkungsgeschichte dieser Idee im deutschen Katholizismus zwischen Erstem Weltkrieg und Zweitem Vatikanischem Konzil. Die »Actio Catholica« war eine weltweite laienapostolische Kampagne Pius’ XI. und Pius’ XII. für eine »Verchristlichung der Welt«. Der »Pest des Laizismus« sollte in den weitgehend säkularisierten Gesellschaften des 20. Jahrhunderts eine Kampffront katholischer Laien entgegengesetzt werden. Während die Bedeutung dieser Programmatik in Deutschland lange Zeit unterschätzt wurde, zeigt die Arbeit, wie sehr auch der deutsche Katholizismus zwischen Weimarer Republik und früher Bundesrepublik von den Ideen der Katholischen Aktion geprägt war. Ebenso wie in Frankreich und Italien war auch in Deutschland die Katholische Aktion das zentrale kirchliche Experimentierfeld, auf dem der katholische »Laie« seine moderne Gestalt annahm.
Die frühen Jahre der Bundesrepublik Deutschland waren für die katholischen Bischöfe eine herausfordernde Zeit. Nach der Gründung des westdeutschen Teilstaats galt es, den Platz der Katholiken in der bundesdeutschen Gesellschaft zu behaupten, kulturelle Positionen zu verteidigen und neu zu erkämpfen. Innerhalb und außerhalb der Kirche vollzogen sich tiefgreifende Prozesse der Veränderung und Modernisierung. Die Lebenswelt der Katholiken war nicht mehr durch die Grenzen des katholischen Milieus bestimmt, katholische Positionen wurden nicht mehr selbstverständlich akzeptiert. Mit umso größerem Eifer bemühten sich die Bischöfe auf Länderebene weiter um den Erhalt des katholischen Schulwesens, rangen um den katholischen Einfluß in den Gewerkschaften und in der Militärseelsorge, in Rundfunk und Presse und in den Familienverbänden. Mit dem Katholischen Büro in Bonn unter der Leitung von Prälat Wilhelm Böhler schufen sie 1952 eine dauerhafte kirchliche Verbindungsstelle zum Staat. Auch die innerkirchlichen Strukturen mußten an die wachsenden Herausforderungen angepaßt werden: Mit der Einsetzung einer bischöflichen Sonderkommission begann 1950 ein Prozeß zur Neuorganisation der Fuldaer Bischofskonferenz unter ihrem Vorsitzenden Joseph Kardinal Frings. Das alte Referentensystem wurde durch ein neues System von Sachreferaten ersetzt. Ebenso bedurfte das katholische Vereins und Verbandswesen der Neustrukturierung. 1952 wurde das Zentralkomitee der deutschen Katholiken als Spitzenorganisation der Laien gegründet. Um die Formulierung des Statuts wurde hart gerungen; hier schlug sich die Sorge der Bischöfe nieder, die Arbeit der katholischen Laien könne sich allzu sehr verselbständigen und vom bischöflichen Lenkungsanspruch entfernen. Mehr als 250 sorgfältig ausgewählte Dokumente aus kirchlichen Aktenbeständen sind in diesem Band erstmals veröffentlicht und mit einer ausführlichen kritischen Kommentierung versehen. Sie gewähren dem Leser neue Einblicke in das bischöfliche Wirken der frühen 1950er Jahre und bilden für künftige Forschungsarbeiten eine bedeutsame Grundlage.
Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern. Das Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht (LKRR) erscheint in vier Bänden, print und online in deutscher Sprache, und bietet in über 2,600 Lemmata bzw. Stichworten zuverlässige und prägnante Informationen zu den grundlegenden Fragen des internen Rechts von Kirchen und Religionsgemeinschaften und des Religionsrechts. Neben Fragen des staatlichen Rechts und des Kirchenrechts der katholischen und der evangelischen Kirche werden auch zentrale Inhalte des Kirchenrechts der orthodoxen Kirchen sowie des Rechts des Judentums und des Islams behandelt. Das Lexikon ist einer interreligiösen und ökumenischen Perspektive verpflichtet und eröffnet dem Anwender die Möglichkeit, die verschiedenen Rechtsbereiche zu vergleichen. Die Mitarbeit von namhaften Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des staatlichen Rechts, des Religionsrechts sowie des katholischen, evangelischen, orthodoxen, jüdischen und islamischen Rechts garantiert fundierte und kompetente Informationen. Das Lexikon ist sowohl für Theologen als auch für Juristen im Studium, in der Wissenschaft, in der staatlichen und kirchlichen Verwaltung sowie in der Seelsorge und beruflichen Praxis eine verlässliche und unerlässliche Informationsquelle.
Das neue umfangreiche Referenzwerk für Kirchen- und Religionsrecht berücksichtigt über das staatliche Recht und das Kirchenrecht der katholischen und der evangelischen Kirche hinaus auch zentrale Inhalte des Kirchenrechts der orthodoxen Kirchen sowie des islamischen und jüdischen Rechts.
Für Theologen und Juristen in Wissenschaft, staatlicher und kirchlicher Verwaltung sowie in der Seelsorge und der beruflichen Praxis bietet dieses unter Mitarbeit namhafter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erstellte Lexikon verlässliche Informationen auf aktuellem Stand. Die Lemmata des vierten Bandes (S-Z) behandeln spezifische Themen wie „Schule“ (Staatlich, Katholisch, Evangelisch), „Seelsorge“ (Katholisch, Evangelisch, Orthodox, Jüdisch, Islamisch), „Strafrecht“ (Staatlich, Katholisch, Evangelisch, Orthodox, Jüdisch, Islamisch), „Synode“ (Katholisch, Evangelisch, Orthodox) oder „Trauung“ (Staatlich, Katholisch, Evangelisch, Orthodox, Jüdisch, Islamisch).