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Namentlich in Ansehung des »Exekutivföderalismus« weisen der deutsche Bundesstaat und der europäische Staatenverbund erstaunliche Strukturähnlichkeiten auf. Nur eine Staats- und Verfassungsrechtslehre, die bereit ist, Bundesstaat und Staatenverbund miteinander zu vergleichen und ihre vielfältigen Strukturähnlichkeiten anzuerkennen, wird auch in der Lage sein, verlässlich festzuhalten, worin ihre bleibenden Unterschiede bestehen.