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Diese Schrift ordnet Verfassungsgerichtsbarkeit in das staatliche Gewaltenteilungsgefüge ein. Sie untersucht die Doppelfunktion, die einem Verfassungsgericht als Gericht und Verfassungsorgan zukommt, und zeigt Konsequenzen auf. Diese betreffen etwa das Verhältnis zur Fachgerichtsbarkeit. In einem föderativen Staat können mehrere Verfassungsgerichte existieren, die zusammen ein bundesstaatliches System der Verfassungsgerichtsbarkeit bilden. Durch diese erhält rechtliche Statik den Vorrang vor politischer Dynamik.
Namentlich in Ansehung des »Exekutivföderalismus« weisen der deutsche Bundesstaat und der europäische Staatenverbund erstaunliche Strukturähnlichkeiten auf. Nur eine Staats- und Verfassungsrechtslehre, die bereit ist, Bundesstaat und Staatenverbund miteinander zu vergleichen und ihre vielfältigen Strukturähnlichkeiten anzuerkennen, wird auch in der Lage sein, verlässlich festzuhalten, worin ihre bleibenden Unterschiede bestehen.