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Der Band nimmt eine Bestandsaufnahme vor, welche Herausforderungen und Irritationen sich aus Nostra Aetate 4 für das theologische Denken in verschiedenen Disziplinen und für die kirchliche Praxis ergeben. Die kurze, aber bahnbrechende Erklärung des Zweiten Vatikanischen Konzils bedarf weiterer theologischer Begründungen, wenn nicht latente und explizite Ressentiments gegen Juden zu neuen Formen des Antisemitismus führen sollen. Die Beiträge nehmen den aktuellen Diskussionsstand kritisch unter die Lupe und reflektieren das eigene theologische Selbstverständnis. Sie entwickeln kreative Ideen, wie die Zukunft des Verhältnisses zum Judentum theologisch bestimmt und praktisch gelebt werden kann.
Die postsäkulare und posttraditionale Gesellschaft ist durch eine Krise der Vorstellung des persönlichen Gottes und durch ein Schwinden der Rede von Gott gekennzeichnet. Trends zu abstrakten Transzendenzvorstellungen, zu einer unentschiedenen und bindungsschwachen Konfessionslosigkeit; zur Pluralisierung des religiösen Feldes durch Medien und Migration; zu einem soziologisch kleinen, aber öffentlich aggressiven Atheismus sowie zur globalen Kompilation und individuellen Komposition von Religiositäten prägen die Szene. Diese Rahmenbedingungen fordern die monotheistischen Traditionen heraus, ihr Gottesbekenntnis in neuer Weise zu plausibilisieren und neue Anschlussfähigkeiten auszuloten.
Das neue umfangreiche Referenzwerk für Kirchen- und Religionsrecht berücksichtigt über das staatliche Recht und das Kirchenrecht der katholischen und der evangelischen Kirche hinaus auch zentrale Inhalte des Kirchenrechts der orthodoxen Kirchen sowie des islamischen und jüdischen Rechts.
Für Theologen und Juristen in Wissenschaft, staatlicher und kirchlicher Verwaltung sowie in der Seelsorge und der beruflichen Praxis bietet dieses unter Mitarbeit namhafter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erstellte Lexikon verlässliche Informationen auf aktuellem Stand. Die Lemmata des dritten Bandes (L-R) behandeln spezifische Themen wie „Laie“, „Menschenrechte“, „Naturrecht“, „Ökumene“, oder „Pfarrer“, als auch einschlägige Begriffe wie„Recht“, „Religionsfreiheit“, oder „Religionsunterricht“.