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Wie und warum die Integration der Streitkräfte in die erste deutsche Republik aus juristischer Perspektive misslang, belegt diese archivalisch fundierte Rechtsgeschichte der Reichswehr erstmals anhand verschiedenster Themenfelder wie der Militärstrafjustiz, dem Ehren- sowie dem Disziplinar- und Beschwerderecht. Das überlieferte Bild vom »Staat im Staate« bildete sich rechtlich gesehen in einer Tendenz der Reichswehr zur »Paralegalität« ab. Sie hatte ihre Wurzeln vor allem im überkommenen preußisch-deutschen Sonderstatus des Militärs im Staatsaufbau, in exzessiven ausnahmerechtlichen Einsätzen im Innern sowie im fortgesetzten Völkerrechtsbruch der Geheimrüstung.